Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 104 Seiten
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Die völlige Absenz der Städte, Agglomerationen und Metropolen im geltenden Recht ist mit Blick auf die räumliche Realität nicht mehr haltbar. Diese Lücke gilt es zu schliessen. Im Übrigen rechtfertigt das nicht vollständig bewältigte Problem der Siedlungsausdehnung die Aufnahme zusätzlicher Bestimmungen über die Siedlungsentwicklung.
4.2 Theoretisches Verständnis der Raumplanung
Wie jedes Fachgebiet hat sich auch die Raumplanung im Laufe der Zeit verändert. Auch sie bleibt von Strömungen und Moden nicht unberührt.
Die Planung der 70er Jahre bezweckte im Wesentlichen, bestimmte Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft usw.) nur an jenen Orten zu ermöglichen, die in den Plänen für eben diese Zwecke ausgeschieden wurden. Dieser Ansatz ist auch aus heutiger Sicht in vielen Fällen noch richtig und Ziel führend. Die Planung muss grundsätzlich vorausschauend und steuernd sein. Dies hat zwangsläufig zur Konsequenz, dass eine bestimmte Nutzung grundsätzlich eben nur dort möglich ist, wo im Rahmen der Planung entsprechendes Land „angeboten“ wird. Wenn ausschliesslich nach den Bedürfnissen Einzelner geplant würde, liessen sich die Ziele und Grundsätze der Raumplanung nicht mehr erfüllen. Die Erfahrungen haben aber auch deutlich gemacht, dass sich die Bedürfnisse und Entwicklungen nicht in allen Fällen mit der wünschbaren Zuverlässigkeit voraussehen lassen. Nutzungen an Orten vorzusehen, die an eben diesen Orten nicht „nachgefragt“ werden, macht keinen Sinn. Es ist daher nachvollziehbar und richtig, dass man sich in der Planung vermehrt auch an konkreten Bedürfnissen bzw. Projekten orientiert und versucht, zu deren Befriedigung bzw. Realisierung gute planerische Lösungen zu finden, ohne in Beliebigkeit zu verfallen. Denn „nachfrageorientierte“ Planung heisst nicht, dass beliebige Vorhaben künftig an beliebigen Standorten realisiert werden dürften. Der eher „nachfrageorientierte“ Planungsansatz gehört übrigens auch zu den Empfehlungen der Expertengruppe «Scholl» (vgl. oben). Ein Beispiel dafür ist etwa die Entwicklung von «Projets urbains» in den grossen Schweizer Städten. Künftig sollte daher eine Kombination aus „angebotsorientierter“ Planung (Festlegung eines allgemeinen Entwicklungsrahmens, der für einen längeren Zeitraum Bestand haben soll) und „nachfrage- oder projektorientierter“ Planung (Umsetzung der Raumentwicklungsziele bezogen auf konkrete Projekte) angestrebt werden.
In den 70er Jahren war der Glaube an den planenden Staat und an eine strikte Kompetenzaufteilung zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaften ausgeprägter als heute. Der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Bereich wird heute mehr Bedeutung beigemessen als früher. Es können denn neue Formen der Governance beobachtet werden, die zum Teil über die formellen Zuständigkeitsbereiche hinausreichen (im Bereich der Agglomerationen arbeitet der Bund beispielsweise zunehmend mit den Kantonen, Städten und übrigen Gemeinden zusammen).
Das Bild der Stadt ist heute ein anderes als in den 70er Jahren. Man spricht heute5 von Zwischenstadt, von Stadt-Raum oder Stadtland. Damit soll aufgezeigt werden,
5 DEBARBIEUX, BERNARD: Le syndrome de Moctezuma ou Réflexions sur l’actualité et la pertinence du couple ville-campagne dans l’analyse territoriale, in Campagne-ville, le pas de deux, PPUR, 2008 ;