Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 104 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht
- 20 -
te Fassung des Raumkonzepts Schweiz ca. Mitte 2009 vorliegen wird. Die Vernehmlassung zur Revision des RPG wird parallel dazu durchgeführt werden. Bei der Erarbeitung der Botschaft zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes wird daher nicht nur den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens, sondern auch dem Raumkonzept Schweiz Rechnung getragen werden können. Auf diese Weise kann die Koordination dieser beiden für die Raumentwicklung Schweiz eminent wichtigen Projekte gewährleistet werden.
7 Volksinitiativen
Im Zusammenhang mit der Raumplanung stehen die folgenden drei Volksinitiativen an:
- Die Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» verlangt, dass
der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens 20 Prozent beschränkt ist.
- Die Initiative «Gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anla-
gen» fordert, dass verschiedene Anlagen nur bewilligt werden dürfen, wenn gesamtschweizerisch ein dringendes Bedürfnis besteht und die Nachhaltigkeit sichergestellt ist.
Mit seinen Botschaften vom 29. Oktober 20089 hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten beantragt, die beiden Initiativen Volk und Ständen mit der Empfehlung zu unterbreiten, sie abzulehnen.
- Die so genannte «Landschaftsinitiative», mit der die Kompetenzen des Bundes
im Bereich der Raumplanung (als gemeinsame Aufgabe von Kantonen und Bund) gestärkt, die Bauzonen stabilisiert und die Probleme der Zweitwohnungen geregelt werden sollen.
Der Bundesrat hat die Botschaft zu dieser Initiative noch nicht verabschiedet. Er hat am 19. September 2008 indessen beschlossen, die vorliegende Gesetzesrevision der Initiative als indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen.
Diese drei Initiativen zeigen, dass in Bezug auf die gegenwärtige Raumentwicklung ein gewisses Unbehagen vorhanden ist. Sie führen ausserdem vor Augen, wie wichtig die Raumplanung in unserem Land ist, und dass das Raumplanungsrecht zu überdenken ist.
9 BBl 2008 8757 und BBl 2008 8773