Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 66 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 32Fedlex · Ergebnisbericht

auf die Bedeutung der Energie hingewiesen wird (SSV; AEE, CEAT, equiterre, erdgas, holzenergie, INTER, Lausanne, swissolar, Zürich).

Vereinzelt werden auch präzisere Vorgaben für die Nutzung des Untergrunds gefordert (CEAT, IN-TER).

GdeV beantragt eine engere Koordination mit der Wirtschaft.

Zu Absatz 3:

Während für einige Vernehmlasser nicht ersichtlich ist, weshalb ausgerechnet die Störfallvorsorge aus dem umweltrechtlichen Kontext herausgegriffen wird (AG, BE, BS, FR, SG, NW, ZG; KPK, VLP), beantragen NE und swissgas in diesem Bereich Verdeutlichungen.

Die Bestimmung, wonach die geplanten Nutzungen stufengerecht auf die Umweltschutzgesetzgebung abzustimmen sind (Koordination von Raumplanungs- und Umweltschutzrecht), bedarf aus der Sicht vieler Vernehmlasser der Verdeutlichung (BS, FR, GE, NE, SO, ZG; GLP, Grüne CH; aefu, biosuisse, EKL, greenpeace, Hausverein, pro natura, Rheinaubund, SAC, SAV, SIHK, SL, SVS, vbu, VKMB, vogelwarte, Zürich). Vereinzelt wird dafür gehalten, dass die Abstimmung nicht einseitig auf den Umweltschutz erfolgen dürfe; vielmehr müssten auch Zugeständnisse im Umweltbereich möglich sein (TI; KPK).

Mehrere Vernehmlasser erachten die sich aus Absatz 3 ergebenden inhaltlichen Anforderungen an den kantonalen Richtplan als zu eng (SAB; sgv; alb, Archäologie, Burgenverein, CEAT, CS, Forum Landschaft, INTER, NIKE, VSLG). Vereinzelt wird zudem bemängelt, dass der Bedeutung des kantonalen Richtplans für die wirtschaftliche Entwicklung zu wenig Rechnung getragen werde (SO; CS).

Verschiedene Vernehmlasser begrüssen die angestrebte bessere Abstimmung von Siedlung und Verkehr ausdrücklich (AG, BE, NE, NW, SZ, TG, TI; SP, GLP; SSV; EKL, La-Chaux-de-F, LDK, SBB, SEV, VCS, VÖV). Für BS ergibt sich die Pflicht zur Koordination von Siedlung und Verkehr bereits aus Artikel 6 E-REG und braucht daher hier nicht mehr wiederholt zu werden. Zürich regt an, diese Pflicht griffiger zu umschreiben.

FSKB, KSE und SNP beantragen die Streichung von Absatz 3. Verschiedene Vernehmlasser lehnen die detaillierten inhaltlichen Anforderungen im zweiten und dritten Satz (sgv; bauenschweiz, KGL, SFF, SMU und VSEI) oder zumindest die einseitige Abstimmung mit dem Umweltschutz (KPK) ab.

Zu Absatz 4:

Während die EVP die Berücksichtigung der Bundesinventare bei der Richtplanung ausdrücklich begrüsst, äussern einzelne Vernehmlasser diesbezüglich Vorbehalte (BE, BL, BS, SG; KPK). Vereinzelt wird auch eine Berücksichtigung der kantonalen Inventare gefordert (Burgenverein, KSD, NIKE).

Zu Absatz 5:

BE, EVP, GdeV und ENHK begrüssen diese Bestimmung ausdrücklich. Vereinzelt werden jedoch Konkretisierungen - allenfalls auf Verordnungsstufe - gefordert (BE, BL, FR, TI; KPK). LU würde diese Bestimmung jedoch ablehnen, wenn sie auf eine standortgenaue Bezeichnung von Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt im Richtplan hinauslaufen würde.

FSKB, KSE und SNP beantragen, die Streichung von Absatz 5.

4.4.3.3 Art. 28 Bereich Siedlung Allgemeine Bemerkungen

Zum Teil werden in den Vernehmlassungen Vorbehalte bezüglich der Umsetzbarkeit der Vorgaben geäussert oder gefordert, den Kantonen müsse bei der Umsetzung ein ausreichender Spielraum bleiben (SSV, Chur, Lausanne). Teilweise werden auch Verdeutlichungen (GE, NE, UR; equiterre, Forum Landschaft, FSKB, KVP, KSE, La-Chaux-de-F, SNP, Zürich) bzw. Ergänzungen - gerade auch was weitere mögliche Massnahmen anbetrifft - gefordert (GE, NE, ZG, GLP, Grüne CH; GdeV, SAB; sgv; Archäologie, Burgenverein, EKD, equiterre, KGL, KSKA, KSD, MV, NIKE, ROREP, SFF, suissemelio, SMU, svit, SVU, VLP, VSEI). Aus der Sicht von SO und CS fehlt der Aspekt der wirtschaftlichen Entwicklung.

GdePräsSG beantragen, die Bestimmung ersatzlos zu streichen.

Verschiedene Vernehmlasser weisen darauf hin, dass das Verhältnis von Artikel 28 zu Artikel 40 geklärt werden müsse (BE, BL, GR, LU, NE, SG; KPK, pro natura, vbu, SVS).