Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 66 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 54Fedlex · Ergebnisbericht

Absatz 2

Während etliche Vernehmlasser die Streichung dieser Bestimmung verlangen (BL; alb, BVSZ, FVPFL, LBV, KBNL, LDK, LOS, SGBV, SOV, VSGP, VSLG, zbb, ZGBV, ZMP), erachtet sie der SHS als sehr sinnvoll.

Die heutige Regelung wird von folgenden Vernehmlassern vorgezogen: FVPFL, LDK, SOV und VLP.

Einzelne Vernehmlasser formulieren konkrete Erwartungen an Art und Ort der Ausscheidung solcher Spezialzonen (AG; BSLA, ENHK, KBNL, SAV).

Vereinzelt werden Detailbemerkungen angebracht: SG verlangt eine Klarstellung, dass innere Aufstockungen keiner speziellen Zonen bedürfen, VD beantragt, die Betriebsgemeinschaften explizit zu nennen, und BiomassEnergie möchte zur Klärung der Frage, ob die bodenbewirtschaftende Tätigkeit im Vordergrund stehe, auf das Kriterium der Standardarbeitskräfte abstellen.

4.5.6.4 Art. 54 Standortgebundene Bauten und Anlagen

Diverse Vernehmlasser bemängeln, dass das Erfordernis, wonach dem Vorhaben keine überwiegenden Interessen entgegenstehen dürfen, nicht explizit erwähnt werde. (GE, NE; Forum Landschaft, Zürich).

BL findet es wichtig, dass an der Standortgebundenheit festgehalten wird.

Einige Vernehmlasser möchten, dass einheitliche Kriterien für die Rechtsanwendung festgelegt werden (AG; BPUK, swisscofel).

asut, orange und swisscom beantragen, Umrüstungen bestehender Anlagen mit nur geringfügigen Änderungen in einem vereinfachten Verfahren zu bewilligen.

Vereinzelt werden punktuelle Änderungsanträge gestellt oder Verdeutlichungen verlangt (FR; VSE, WWF).

4.5.6.5 Art. 55 Solaranlagen

Einige Vernehmlasser beantragen, die Bestimmung zu streichen (SO; BVSZ, FSKB, KSE, NIKE, SHS, SNP, VLP).

EKD und KSD beantragen, Buchstabe a zu streichen.

Diverse Vernehmlasser regen an, die Thematik breiter anzugehen (AG, BE, BL, GL; Agora, BPUK, BVSZ, Forum Landschaft, Münchenstein, SES, ufs, VSE, Zürich). Vereinzelt wird beantragt, analoge Erleichterungen für die Energiegewinnung generell (Eole) oder für andere Formen der Energiegewinnung zu schaffen (Eole, kompostCH, ökostrom).

Andere Vernehmlasser regen an, die verschiedenen Energiegewinnungsformen in einem Artikel zusammenzufassen (SBV; AGBV, JLwK, SMP).

Etliche Vernehmlasser möchten, dass auch Denkmäler von kommunaler Bedeutung erwähnt werden, und weisen darauf hin, dass auch das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt werden könnte (BE, GL, NW, SG; Burgenverein, EKD, ENHK, Forum Landschaft, KBNL, SVU, Zürich).

Manche Vernehmlasser sind der Ansicht, dass Anlagen in der Bauzone ebenfalls geregelt werden sollten (BE, FR, JU; hsp, Forum Landschaft, SVU, swissolar).

Für Eole, FBS und SOBV sollten kleine Anlagen für die Selbstversorgung bewilligungsfrei sein.

Für JU und NE sprengt die Bestimmung den Rahmen eines Grundsatzgesetzes und ist neben Artikel 35 Absatz 4 des Entwurfs unnötig.

Verschiedene Vernehmlasser stellen konkrete Änderungsanträge (SBV; AEE, BVSZ, FBS, HSR, KSD, LBV, RAKUL, SMP, swissolar, zbb, ZGBV, ZMP).

Die SGS schliesslich moniert, die Bestimmung desavouiere in unannehmbarer Weise den Gesetzgeber von Artikel 18a RPG.