Vorlage FINMA GebV
Vernehmlassung 2007/119: Finanzmarktprüfverordnung (FINMA-PV); Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebührenverordnung; FINMA-GebV) · 13 Seiten
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5. Kapitel: Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 38 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
1 Es werden aufgehoben:
17
a. die Verordnung vom 2. Dezember 1996 über die Erhebung von Abgaben und Gebühren durch die Eidgenössische Bankenkommission;
18
b. die Verordnung vom 26. Oktober 2005 über die Aufsichtsabgabe und die Gebühren der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei.
219
Die Verordnung vom 9. November 2005 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen wird wie folgt geändert:
Art. 209 – 213
Aufgehoben
Art. 39 Übergangsbestimmung
Für die Erhebung von Gebühren für Verfahren, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung hängig sind, gilt das bisherige Recht.
Art. 40 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova