Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten
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nationalität. [6:] KHS, SDSfG fordern die Aufnahme eines qualitativen Kriteriums und eine stärkere Gewichtung der Qualität (für künstlerisch-gestalterische Bereiche sei ein rein quantitativ orientiertes System problematisch).
Lit. a: [1:] SG fordert eine Klarstellung der Studierendenkategorie (Grundstudium, Doktorierende, Nachdiplomstudierende; vgl. Ausführungen zu Abs. 5).
Lit. b: Verschiedene Teilnehmer kritisieren das Bemessungskriterium "Anzahl der Abschlüsse" bzw. lehnen es ab ([1:] BE, GE, SG, SO, ZH, [6:] KFH, VSS, [8:] aggep, Skuba). Verschiedene Teilnehmer fordern eine Verbindung der Bemessungskriterien zur Qualität ([1:] BS, [2:] SVP, [4:] SBVg, [6:] VSH, [8:] CR HES Santé S., HKBB, Unirat BS; vgl. Anhang Textvorschläge) bzw. zur Exzellenz ([6:] Akademien). [1:] BL, BS, [8:] HKBB, Unirat BS fordern die Verknüpfung der Anzahl Abschlüsse mit einer Qualitätsmetrik.
Lit. c: [1:] BE fordert die Prüfung des Kriteriums Kreditpunkte (Lernleistung/Komplexität/Verzerrungen). [1:] TI fordert auch die Berücksichtigung der geleisteten Kreditpunkte. [1:] VD, [6:] VSS, [8:] ageep und Skuba fordern die Streichung (falsche Incentives). [6:] VSS, [8:] ageep und Skuba fordern die Einführung eines neuen Indikators Lehrpunkte (Lehrleistung der Schule).
Neuer Litera
[7:] KOFRAH fordert die Einführung des Leistungskriteriums Frauenanteil an den Professuren (vgl. Anhang Textvorschläge).
Abs. 3
[4:] SBVg fordert die Ergänzung um die Kriterien "Anzahl Forschende" und "Internationalität". [6:] KHS, SDSfG fordern vertiefte Ausführungen zur Forschungsfinanzierung im künstlerisch-gestalterischen Bereich (z.B. Konzerte, Aufführungen, visuelle Medien, Ausstellungen, Ausbau von DORE, Öffnung KTI und Sicherstellung SNF-Zugang). [6:] SNF fordert eine Abstimmung der Bemessungskriterien bezüglich Forschungsanteil mit dem Forschungsgesetz (Overhead SNF und KTI). [8:] vpod kritisiert insbesondere das Leistungskriterium „Akquisition von Drittmitteln“. [1:] BL, BS, [8:] HKBB, Unirat BS fordern weitere Bemessungskriterien, die Anreize für herausragende Forschung schaffen.
Lit. a: [4:] Travail Suisse, [6:] fh-ch, LCH, [8:] AEPS, ageep, AP-ARC, Fap-hesso, Fhch NW, profhesbe, VD-HSR, VD-HTA weisen darauf hin, dass objektive Bemessungskriterien für den Begriff "Forschungsleistung" nicht einfach zu bestimmen sind. [1] GE, SG, VD, ZH, [8:] UniFR, UniGE fordern eine Konkretisierung des Kriteriums „Forschungsleistungen“. (vgl. Anhang Textvorschläge).
Lit. b: [1:] GE fordert eine Klarstellung, dass Dienstleistungen in jedem Fall ausgeschlossen sind und betont die Problematik des Drittmittelzugangs in den Bereichen Wirtschaft und Soziales. [1:] SG fordert eine Präzisierung des Begriffs Drittmittel (vgl. Anhang Textvorschläge), [2:] SVP eine Fokussierung auf die Drittmittel aus der Wirtschaft (vgl. Anhang Textvorschläge), [6:] Akademien eine Verbindung zur Exzellenz, [7:] Swissmem die Gleichbehandlung aller Drittmittel, [7:] curaviva, dass auch Kooperationen ohne grosse Finanzflüsse Berücksichtigung finden und [8:] UniFR, dass Forschungsleistungen, die durch Drittmittel eingeworben werden, nicht unter lit. a mitgezählt werden.
Abs. 4
[1:] SO begrüsst den Einbezug ausländischer Studierender, insbesondere auch für FH. [1:] UR relativiert den Einbezug als Indikator für Qualität und Attraktivität. [2:] SVP fordert die Streichung. [7:] Swissmem fordert die Prüfung eines anderen Massstabes bei FH, aufgrund der geringeren internationalen Ausrichtung. [6:] ETH-Rat fordert eine Präzisierung zum Geltungsbereich (kantonale Hochschulen; vgl. Anhang Textvorschläge). [8:] AG GWP fordert einen Beitrag gemäss Anteil Professorinnen i.V. zu Gesamtzahl Professorinnen an CH-Hochschulen (vgl. Anhang Textvorschläge). [8:] SwissUni möchte einen Indikator für Leistungen in der Weiterbildung (vgl. Anhang Textvorschläge).
Abs. 5
[1:] SG verlangt die Definition der Studierendenkategorien (vgl. Anhang Textvorschläge). [1:] VD verlangt eine Kompetenzzuweisung an die Hochschulkonferenz (vgl. Anhang Textvorschläge). [1:] ZH fordert ein Antragsrecht der Hochschulkonferenz (vgl. auch Ausführungen zu Abs. 1).