Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/28: Swissness: Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen · 68 Seiten
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- FEA und SAA sprechen sich dafür aus, die St. Galler Praxis zu übernehmen. Im Gegensatz zu
FEA fügt SAA an, dass es möglich sein sollte, die Kosten für Forschung und Entwicklung in die Berechnung der Herstellungskosten miteinzubeziehen.
- LES unterstützt das Kriterium der 50%, ist jedoch der Auffassung, ein starrer Prozentsatz sei wenig
sachgerecht. Gemäss LES wäre es sinnvoller, einen Prozentsatz als Richtwert vorzugeben, wobei der Bundesrat die Möglichkeit haben sollte, einen vom gesetzlichen Richtwert nach oben oder unten abweichenden Prozentsatz festzulegen.
- Der VBF verlangt grundsätzlich die Streichung des allgemeinen Kriteriums von Artikel 48 VE-
MSchG. Sollte diesem Antrag nicht entsprochen werden, müsse der Prozentsatz auf 50% festgelegt werden, unter Einschluss der Kosten für Forschung, Entwicklung, Vermarktung, Marketing, Lagerhaltung und Kundenservice.
Andere Vernehmlassungsteilnehmer fordern ein strengeres allgemeines Kriterium. Für den Kanton JU müsste dieses auf 2/3 der Herstellungskosten angehoben werden. Gemäss EKK und kf sollte ein Kriterium von mindestens 70% vorgesehen werden. Bewegen sich die Kosten zwischen 50% und 70%, sollte der Hersteller verpflichtet werden, den Forschungs- und Entwicklungsanteil auszuweisen. SFF hält fest, dass er sich der Revision widersetzen würde, falls der Prozentsatz von Artikel 48 Absatz 2 auf über 60% festgelegt würde.
D.L. schlägt eine Lösung vor, gemäss welcher die Kosten für Forschung und Entwicklung die 50% der Herstellungskosten nicht übersteigen dürfen. Gemäss dem von D.L. angeführten Beispiel wäre ein Produkt dann schweizerisch, wenn 50% der F&E-Kosten sowie 10% der reinen Produktionskosten in der Schweiz anfallen und überdies mindestens ein Fabrikationsschritt in der Schweiz stattfindet. Eine andere Lösung sähe D.L. darin, dass die F&E-Kosten weggelassen und der schweizerische Anteil auf mindestens 51% (mehrheitlich!) reduziert würde.
Flexibilität: Einige Vernehmlassungsteilnehmer sprechen sich für die Beibehaltung der Flexibilität der Kriterien von Artikel 48 VE-MSchG aus. Der SBV beispielsweise führt an, bei bereits auf dem Markt etablierten Produkten seien im Falle von Problemen mit der neuen Regelung, flexible Lösungen vorzusehen. VSP und I&P sind der Ansicht, die Klausel der 60% der Herstellungskosten dürfe nicht zu restriktiv angewendet werden. I&P legt dar, die Bestimmung könne beispielsweise so ausgestaltet werden, dass die 60% - Schwelle zur Anwendung gelangt, sofern die einzelnen Branchen keine abweichende Regelung vorsehen. Im gleichen Sinne betont economiesuisse, dass es möglich sein sollte, Konkretisierungen und Abweichungen in Branchenverordnungen zu regeln. Das KMU-Forum ist gegen die Einführung von für alle Wirtschaftsbranchen gültige und auf alle Produkte anwendbare zwingende Kriterien, da daraus ungerechtfertigte Diskriminierungen zwischen verschiedenen Wirtschaftszweigen entstehen könnten. Gemäss KMU-Forum muss sich das Gesetz darauf beschränken, allgemeine Grundsätze aufzustellen, und die Beurteilung der zutreffenden Verwendung einer Herkunftsangabe sollte auf Kriterien des guten Rufs und auf den Gepflogenheiten der betroffenen Wirtschaftsbranche beruhen. Die Einführung eines vereinfachten Verfahrens (weniger starr als eine Verordnung des Bundesrates) zur Anerkennung der Kriterien der Branchen sei notwendig. Die Kompetenz dazu könnte dem IGE erteilt werden, damit dieses seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ausüben kann.
Kosten für Forschung und Entwicklung: Die Berücksichtigung der Kosten für Forschung und Entwicklung in der Berechnung des Prozentsatzes der Herstellungskosten wird ausdrücklich unterstützt vom Kanton OW, FDP, economiesuisse, SFF, dem Centre patronal, CVAM, SAA, Swissmem, Fromarte, Schweizer Werbung, SIHK, LES, Nestec und Emmi AG. Letztere beantragt, dass die anrechenbaren F&E-Kosten auf 10% der Gesamtkosten begrenzt werden. Die Berücksichtigung der F&E-Kosten in der Berechnung des Prozentsatzes sei wichtig für den Wirtschaftsstandort Schweiz (LES) und stelle sicher, dass Unternehmen, welche grosse Investitionen in die Forschung und Entwicklung ihrer Produkte getätigt haben, vom Vorteil der Bezeichnung „Swiss Made“, respektive des Schweizerkreuzes profitieren können (Swissmem). Nestec betont, diese Kosten müssten stärker miteinbezogen werden können, als die Kosten im Zusammenhang mit den Rohstoffen. AIPPI und MGB wenden sich nicht