Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 52 Seiten

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Markt: Ihre Akzeptanz und damit auch ihre Allianzfähigkeit insbesondere im europäischen Umland sind grösser, wenn sie selber nicht aus einem monopolistisch geschützten Markt hinaus agiert. Diese Tatsache ist insbesondere vor dem Hintergrund der in der neusten Richtlinie verabschiedeten Reziprozitätsklausel wichtig (vgl. Kap. 3.1).

Die ebenfalls im Rahmen der Totalrevision vorzunehmende Anpassung der Rechtsform der Post (vgl. Entwurf POG) bringt − neben der bereits genannten besseren Allianzmöglichkeit − auch eine Verbesserung der Kapitalmarktfähigkeit der Post, d.h. deren Fähigkeit eigene Finanzmittel zu beschaffen oder Fremdmittel aufzunehmen, mit sich. Dies stärkt das Unternehmen Post, was wiederum den Kundinnen und Kunden in der Schweiz zu Gute kommt, die dank einer gesunden und finanzstarken Post weiterhin von den heute qualitativ und quantitativ hoch stehenden, nachhaltigen Postdiensten profitieren können.

Die Studie Plaut/Frontier nennt auch Risiken, die eine vollständige Marktöffnung mit sich bringen kann. Im Vordergrund steht dabei die Finanzierung der Grundversorgung in der heutigen Qualität. Sie ist nur dann mittelfristig, d.h. ab 2014, aus eigenen Erträgen der Post gesichert, wenn diese ihre Kosten anpassen kann. Kostenfaktoren sind insbesondere Löhne und Arbeitsbedingungen, die über denjenigen der Konkurrenz liegen, sowie Erwartungen der Öffentlichkeit bezüglich der Grundversorgung, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Diesen Kostenfaktoren gilt es demnach Rechnung zu tragen, wenn die Grundversorgung mittel- und langfristig ohne Drittmittel finanziert werden soll.

Die Kosten, welche aus der Grundversorgung selber entstehen, ergeben sich aufgrund der Vorgaben im Postgesetz. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass der Umfang der Grundversorgung regelmässig an die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft angepasst werden kann und der Grundversorgerin genügen Flexibilität belassen wird, um die Dienste effizient zu erbringen.

Die Kosten, welche aufgrund der Betriebsorganisation entstehen, hängen hingegen weitgehend von der Ausgestaltung des Postorganisationsgesetzes ab. Im Zentrum steht dort die Angleichung der arbeitsrechtlichen Bedingungen an diejenigen der privaten Anbieterinnen.

Weiter geht die Studie davon aus, dass die Zahl der Beschäftigten im gesamten Postmarkt als Folge der Marktöffnung langfristig tendenziell abnimmt.

Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen und aufgrund der Resultate der Studie Plaut/Frontier kommt der Bundesrat zum Schluss, dass weitere Marktöffnungsschritte bis hin zu einer vollständigen Marktöffnung möglich und volkswirtschaftlich sinnvoll sind. Er sieht deshalb für das weitere Vorgehen die im Folgenden dargelegten Etappen vor.

5.2 Die weiteren Marktöffnungsschritte

Wie unter Kap. 3.3 dargestellt, wurde der schweizerische Postmarkt seit 1998 schrittweise geöffnet. Das etappenweise Vorgehen hat sich bewährt und ist politisch akzeptiert. Deshalb soll auch die vollständige Marktöffnung in zwei Schritten erfolgen.