Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 52 Seiten

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Der erste Schritt wird der Bundesrat auf dem Weg einer Verordnungsänderung vornehmen: Das Postgesetz sieht in Artikel 3 Absatz 3 vor, dass der Bundesrat weitere Dienstleistungen von den reservierten Diensten ausnehmen oder die Gewichtslimite des Briefmonopols herabsetzen kann, wenn die Finanzierung einer ausreichenden Grundversorgung gewährleistet ist. Gestützt auf die Studie Plaut/Frontier, welche mit einem Monopol bis 50g keinerlei Gefährdung der Grundversorgung erwartet, wird der Bundesrat per 1. April 2009 das Briefmonopol auf 50g senken. Dieses Vorgehen erlaubt einen raschen nächsten Marktöffnungsschritt. Dazu wird er die Verordnung in Artikel 3 Buchstabe a entsprechend anpassen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält die gesetzlichen Grundlagen für den zweiten Schritt, die vollständige Marktöffnung. Im Entwurf zum neuen Postgesetz wird der Wegfall des Monopols per 1. April 2012 vorgesehen. Mit der Senkung des Monopols von 50 auf 0 g werden die restlichen 75% des gesamten Briefvolumens zugänglich für private Anbieterinnen. Dieser grosse und wichtige Schritt soll durch das Parlament mit Erlass des Postgesetzes beschlossen werden und untersteht damit dem fakultativen Referendum.

Mit der Frist von drei Jahren zwischen der Senkung des Monopols auf 50 g per 1. April 2009 und dessen vollständiger Abschaffung per 1. April 2012 sollen folgende Ziele erreicht werden:

− Während dieser 3 Jahre, in denen die Finanzierung der Grundversorgung gemäss Plaut/Frontier gesichert ist, kann die Entwicklung des Postmarktes in der Schweiz beobachtet und evaluiert werden. Zudem kann auch verifiziert werden, welche der der Studie zugrunde liegenden Annahmen sich in der Praxis verwirklichen. Dies gilt insbesondere auch für die Prognosen im Hinblick auf die mittel- und langfristige Finanzierung der Grundversorgung, welche gemäss Plaut/Frontier mit gewissen Unsicherheiten verbunden ist.

− Mit einer verbindlichen Frist bis zum 1. April 2012 im Gesetz wird gleichzeitig sichergestellt, dass die vollständige Öffnung des Marktes nicht nur eine blosse Absichtserklärung ist, sondern der Gesetzgeber diesen Willen bereits verankert. Dies erhöht die Investitions- und die Planungssicherheit für die privaten Anbieterinnen.

− Schliesslich gibt diese 3-jährige Frist auch dem Unternehmen Post die Möglichkeit, sich während einer Übergangszeit den veränderten Bedingungen anzupassen und sich im Markt zu positionieren.

6 Die Neuregelungen im Überblick

Die zentralen Neuregelungen des Postgesetzes betreffen folgende vier Bereiche:

− Die vollständige Marktöffnung (Kap. 6.1): Das neue Postgesetz sieht vor, dass per 1. April 2012 das Monopol vollständig beseitigt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Monopol bei 50 g. Das Gesetz enthält die dazu notwendigen Bestimmungen.

− Die Sicherstellung der Grundversorgung (Kap. 6.2): Das Gesetz enthält den Grundsatz, dass eine flächendeckende, für alle zugängliche und finanzierbare Grundversorgung sichergestellt werden muss. Es sieht deshalb für den Fall der vollständigen Marktöffnung vor, dass, nach einer Übergangsfrist