Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 52 Seiten
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6.2 Die Sicherstellung der Grundversorgung
Eine funktionierende Grundversorgung mit Postdiensten im Sinne des Verfassungsauftrages von Artikel 92 BV ist eine wichtige Voraussetzung für die Lebensqualität der Bevölkerung, den nationalen Zusammenhalt und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Aus diesem Grund ist die oberste Zielsetzung des Bundes auch bei einer weiteren Öffnung des Marktes, eine flächendeckende, für alle zugängliche und finanzierbare Grundversorgung in guter Qualität8 sicherzustellen.
Das Niveau der Grundversorgung mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs in der Schweiz ist im internationalen Vergleich sehr hoch. Insbesondere der Umfang der Dienstleistungen, die zur gesetzlichen Grundversorgung gehören, ist vergleichsweise gross. Er umfasst heute folgende Dienste:
− Adressierte Briefe im Inland und im grenzüberschreitenden Verkehr
− Adressierte Pakete im Inland und im grenzüberschreitenden Verkehr bis 20kg
− Abonnierte Zeitungen und Zeitschriften im ordentlichen Zustellgang (keine Frühzustellung)
− Ein- und Auszahlungen sowie Überweisungen
Die Schweiz verfügt europaweit über eines der dichtesten Poststellennetze. Die Schweizerische Post erbringt die Dienstleistungen zudem mit grosser Zuverlässigkeit, so kamen im Jahr 2007 rund 97% aller Briefe und rund 97.5% aller Pakete rechtzeitig an. Auch dies ist im europäischen Vergleich eine Spitzenleistung. Die Preise für die Briefe und Pakete der Grundversorgung sind im europäischen Vergleich mehrheitlich vorteilhaft.
Das Versorgungsniveau soll auch mit Erlass des neuen Postgesetzes vergleichsweise hoch sein. Dass die Grundversorgung künftig auf einem zu weiten Teilen respektive vollständig geöffneten Markt sichergestellt werden muss, macht entsprechende Anpassungen der heutigen gesetzlichen Regelung notwendig:
− Das heutige Postgesetz fasst unter dem Begriff der Postdienste sowohl die Dienstleistungen des Postverkehrs (Beförderung von Briefen und Paketen) wie auch die des Zahlungsverkehrs zusammen. Diese zwei Dienstleistungen unterscheiden sich in verschiedener Hinsicht: Es handelt sich um Dienstleistungen, welche in zwei vollständig unterschiedlichen Branchen und Märkten angeboten werden und unterschiedlichen Kundenbedürfnissen ausgesetzt sind. Im vorliegenden Entwurf zum Postgesetz soll nun für beide Dienstleistungen eine angemessene individuelle Lösungen bezüglich Umfang (inkl. Zugang), Steuerung und Finanzierung vorgeschlagen werden: Der Auftrag für die Grundversorgung mit Postverkehrsdienstleistungen (in der Folge Postdienste) soll künftig ausgeschrieben werden; der Auftrag für die Grundversorgung mit Zahlungsverkehrsdienstleistungen wird direkt der Schweizerischen Post übertragen. Diese Aufteilung erlaubt ausserdem eine kohärente Abstimmung mit der europäischen Postmarktpolitik, welche die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs nicht mitumfasst.
8 Dies entspricht auch den Grundsätzen des Berichtes des Bundesrates "Grundversorgung in der Infrastruktur (Service public)", 23. Juni 2004, BBl 2004, S. 4569, 4615f.