Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 52 Seiten

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Organisation

Die PostCom ist als Behördenkommission mit Fach- und Administrativsekretariat organisiert. Sie ist institutionell unabhängig und nur administrativ einem Departement zugeordnet. Dies entspricht den Modellen der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) und der Elektrizitätskommission (ElCom).

Aufgaben

Eine Regulation ist in den folgenden Bereichen notwendig:

− Aufsicht über die Marktordnung: Mit der weiteren Öffnung des Postmarktes soll für einen wirksamen Wettbewerb unter den Postdienstanbieterinnen gesorgt werden. Die Öffnung eines Marktes, auf dem Dienstleistungen von einem gewissen öffentlichen Interesse erbracht werden, ist jedoch immer auch mit gewissen Risiken für die Marktteilnehmenden, die Arbeitnehmenden sowie Konsumentinnen und Konsumenten verbunden: Die Rahmenbedingungen müssen so festgesetzt sein, dass effiziente Markteintritte von neuen Anbieterinnen möglich sind; Arbeitnehmende müssen davor geschützt werden, dass die Marktöffnung auf Kosten ihrer Arbeitsbedingungen und ihrer Löhne geht; Konsumentinnen und Konsumenten wiederum profitieren nur dann von einer Marktöffnung, wenn es ihnen ermöglicht wird, zwischen den vielfältigen Angeboten souverän zu entscheiden. Es ist Aufgabe der vollziehenden Regulationsbehörde diese Risiken zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass die Marktöffnung zu wirksamem Wettbewerb führt. Zu diesem Zweck hat sie die Kompetenz, die Einhaltung des geltenden Rechts durch die Marktteilnehmerinnen zu überprüfen − dazu gehört insbesondere die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen − und, wenn nötig, entsprechende aufsichtsrechtliche Massnahmen zu ergreifen (vgl. Erläuterungen zu Art. 28.). Weiter unterhält sie auch die Schlichtungsstelle für Fragen des Konsumenten- und Datenschutzes. Ihr Aufgabenbereich betrifft nicht mehr nur die heute konzessionspflichtigen Unternehmen, sondern künftig alle der Meldepflicht unterstehenden Unternehmen.

− Sicherstellung der Grundversorgung: Die Notwendigkeit, die Grundversorgung ausdrücklich sicherzustellen, und der Umfang dieser Grundversorgung stehen in einem engen Zusammenhang mit den Entwicklungen auf dem Markt. Es ist deshalb zentral, dass die Vergabe der Grundversorgungskonzession Sache der Regulationsbehörde ist und dass auch sie es ist, welche die Einhaltung der Konzession beaufsichtigt und wenn nötig Massnahmen zur gesetzmässigen Sicherstellung der Grundversorgung einleitet. Im Rahmen dieser Tätigkeit wird die PostCom auch die Aufgaben der heutigen Kommission Poststellen übernehmen, welche bei der Schliessung und Verlegung von Poststellen zwischen den Beteiligten vermittelt. Ebenfalls in ihrer Zuständigkeit sind die Errichtung und die Verwaltung des Fonds zur Finanzierung der Grundversorgung.

− Einhaltung Verbot der Quersubventionierung: So lange ein Monopol besthet, kann die PostCom bei begründetem Verdacht oder auf Anzeige hin von der Grundversorgungsanbieterin verlangen, dass sie nachweist, dass sie das Quersubventionierungsverbot eingehalten hat.