Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 52 Seiten
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Nebst den typischen Regulationsaufgaben ist die PostCom generell zuständig für den Vollzug und die Aufsicht über das Postgesetz (Art. 27).
Die Regulation im Postmarkt fällt im Vergleich zu Infrastrukturmärkten, welche von einem unbestreitbaren natürlichen Monopol geprägt sind, schlanker aus. Die Einhaltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts ist Sache der ordentlichen Wettbewerbsbehörden (Wettbewerbskommission und Preisüberwacher). So beschränkt sich etwa die Zugangsregelung auf die Postfachanlagen und die Adressdatenbanken. Die PostCom hat eine Regelung zu treffen, wenn sich die Inhaberinnen von derartigen Anlagen bzw. die Besitzerinnen von Adressdatenbanken und die Anbieterinnen von Postdiensten nicht über einen Zugang einigen können. Auf eine weitergehende Regulation des Zugangs zu den Infrastrukturen der marktbeherrschenden Anbieterin (Access) wird im vorliegenden Entwurf verzichtet. Ein regulierter Zugang wäre nur dann notwendig, wenn sich in absehbarer Zeit kein wirksamer Wettbewerb etablieren kann, ohne dass den neuen Anbieterinnen zumindest vorübergehend Zugang auf die Infrastruktur der historischen Anbieterin gewährt wird und der Zugang nicht durch das ordentliche Wettbewerbsrecht erzwungen werden kann. Der Postmarkt ist im Unterschied zum Telekommunikations- oder Strommarkt aber nicht von einem unbestreitbaren natürlichen Monopol geprägt: Die Infrastruktur des Postmarktes besteht aus Personal, Fahrzeugen und Sortiereinrichtungen. Um Personal anzustellen und erste Fahrzeuge zu kaufen ist − im Vergleich zum Aufbau eines Eisenbahn- oder Stromnetzes − kein grosses Startkapital notwendig. Auch der Sortierprozess lässt sich mit verhältnismässigem Aufwand organisieren. Es besteht folglich kein monopolistischer Flaschenhals und für die gewünschte Etablierung des Wettbewerbs ist deshalb kein staatlich verordneter Access erforderlich (vgl. u.a. "Opening postal markets in Switzerland", Plaut Economics, Olten, 23. Januar 2007).
Die Studie Plaut/Frontier kommt weiter zum Schluss, dass ein wirksamer Access langfristig zu einer Unterdeckung bei der Finanzierung der Grundversorgung führen kann. Deshalb und im Sinne einer möglichst schlanken Regulierung soll in diesem Bereich auf einen staatlichen Eingriff verzichtet werden. Zugangsregelungen führen oft zu langwierigen und teuren Auseinandersetzungen und garantieren gleichzeitig nicht, dass sie zu einem effizienten Wettbewerb führen. Es ist den Anbieterinnen jedoch unbelassen, sich vertraglich über einen Zugang zu einigen; so besteht bereits heute ein entsprechender Rahmenvertrag zwischen der Schweizerischen Post und privaten Anbieterinnen.
Wie die Studie Plaut/Frontier zeigt, hat ein funktionierender Zugang dennoch Einfluss auf die Wettbewerbsentwicklung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Finanzierungssicherheit bei der Grundversorgung höher zu gewichten ist, er möchte aber aufgrund der Wichtigkeit der Thematik in der Vernehmlassung auch die Möglichkeit einer Zugangsregulierung zur Diskussion stellen. In diesem Fall würde eine gesetzliche Grundlage geschaffen für den Fall, dass sich die Parteien über den Zugang nicht einigen. Auf Anruf einer Partei, könnte die PostCom einen Vertragsabschluss verfügen.
Im Unterschied zur heutigen PostReg wird die PostCom künftig keine Politik- und Gesetzgebungsaufgaben mehr wahrnehmen. Die Kumulation von Gesetzgebungs- und Regulierungsaufgaben ist nicht sachgerecht, da die Regulierung für den Vollzug dieser Gesetzgebung zuständig ist. Diese Aufgabe wird einer neu zu schaffenden Fachbehörde übertragen. Diese wird auch den Bundesrat bei der Wahrnehmung seines Evaluationsauftrages gemäss Artikel 4 unterstützen; weiter wird ihr die