Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Schweizerische Die VLP-ASPAN lehnt die vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Vereinigung für Kommunikation (UVEK) vorgeschlagene Erhöhung der massgebenden

Landesplanung (VLP) Parkplatzzahl von 300 auf 500 Abstellplätze ab. Wie sich aus den Erläuterungen

ergebe, erfolge diese Erhöhung aus politischen und nicht aus sachlichen

Überlegungen. Nach dem Willen des Parlaments sollten jedoch bei der

Bezeichnung der UVP-pflichtigen Anlagen politische Überlegungen keine Rolle spielen; die eidgenössischen Räte hätten aus diesem Grund die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beantragte Genehmigung des UVP-Anhangs durch das Parlament abgelehnt und den Bundesrat mit der periodischen Überprüfung und Anpassung des Anhangs betraut. Die Erhöhung von Schwellenwerten ohne sachlich nachvollziehbare Gründe, auf reinen politischen Druck hin, stelle ein gefährliches Präjudiz dar und ermuntere Betreiber von anderen UVP-pflichtigen Anlagen, sich ebenfalls für eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der UVP stark zu machen.

Die Anhebung der massgebenden Parkplatzzahl vergrössere ausserdem die ohnehin schon bestehende Rechtsungleichheit zwischen kleinen Discountern und grossen Einkaufszentren und Fachmärkten. Die Anzahl Abstellplätze allein sage noch wenig über das Verkehrsaufkommen aus, denn für die Luft- und

Lärmbelastung spiele nicht nur die Anzahl der vorhandenen Parkplätze, sondern auch deren zeitliche Belegung eine Rolle. Wenn schon die Schwellenwerte

verändert werden sollen, dann sollte dies nicht über eine pauschale Anhebung des Schwellenwerts, sondern im Rahmen eines flexiblen Systems geschehen. Nebst der generierten Anzahl Fahrten müssten dabei Faktoren wie die Qualität der Anbindung an den öffentlichen Verkehr oder die Erreichbarkeit durch den

Langsamverkehr berücksichtigt und die UVP-Pflicht entsprechend abgestuft werden.

Schweizer Der SVS beantragt, dass auf die Erhöhung des Schwellenwertes von 300 auf 500 Vogelschutz (SVS) zu verzichten sei. Die Erhöhung sei, wie das UVEK selbst schreibe, rein auf die

politische und öffentliche Fokussierung auf diesen Anlagetyp zu erklären. Es sei nichts dagegen einzuwenden, dass Parkhäuser und Einkaufszentren, die wenig Verkehr verursachen, anders betrachtet würden. Die Anlagen sollten also in Bezug auf die Verkehrsverursachung, die Anzahl Fahrten und die Anbindung an den öffentlichen Verkehr beurteilt werden.

Pro Natura Pro Natura lehnt die Erhöhung des Schwellenwertes von 300 auf 500 entschieden

ab. Es handle sich um eine rein politische Konzession und eine isolierte

Einzelmassnahme, die grundsätzlich ungeeignet sei, die unbefriedigende Situation betreffen Rechtsungleichheit zwischen kleinen Discountern und grossen

Einkaufszentren oder Fachmärkten zu bereinigen. Die Fixierung auf die Anzahl Parkplätze sei fantasielos, sage wenig über die Umweltbelastung aus und lasse ALDl und LlDL den erwähnten Vorteil. Die Anlagen sollten vielmehr in Bezug auf die Verkehrsverursachung, die Anzahl Fahrten und die Anbindung an den

öffentlichen Verkehr beurteilt werden.

Pro Natura verweist wie der WWF (und andere) auf den hohen prognostizierten Zuwachs beim Einkaufsverkehr fordert dieselben flankierenden Massnahmen zur Behebung der Rechtsungleichheit wie der WWF (vgl. Seite 49).

Eidg. u. kant. Kommis- Die ENHK beantragt, den heutigen Grenzwert von 300 Motorwagen unverändert sionen u. Institutionen beizubehalten. Sie verweist auf die im Erläuterungsbericht des UVEK aufgeführten,

potentiellen negativen Auswirkungen dieses Anlagentypus auf die Umwelt. In den Eidg. Natur- und

Heimatschutzkommissio letzten Jahren sei ein starkes Wachstum von neuen Einkaufszentren und

n (ENHK) Fachmärkten abseits der bewohnten Zentren zu beobachten gewesen und dieser

Trend werde auch in Zukunft ungebrochen weiter gehen. Das gleiche gelte für überdachte Sport- und Erholungseinrichtungen. Solche Anlagen seien äusserst