Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/56: 06.414 Parlamentarische Initiative. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserklärung. Fristerstreckung · 25 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Direktionsbereich Bürgerrecht, Integration und Bundesbeiträge Sektion Bürgerrecht
ergänzt werden, die das Bundesamt ermächtigt, die Kantone mit den erforderlichen Abklärungen zu beauftragen.
Für die Durchführung von Abklärungen im Zusammenhang mit Nichtigerklärungen von Einbürgerungen erhalten die Kantone vom Bund gegenwärtig keinerlei Entschädigung. Wenn an den Abklärungen durch die Kantone festgehalten wird, ist eine gesetzliche Grundlage für eine kostendeckende Entschädigung der Kantone für ihre Abklärungen und Befragungen notwendig.
Anträge:
• Mehr Personal für das BFM, um Verjährungen zu vermeiden.
• Erfordernis des "Erschleichens" aus Artikel 41 BüG streichen.
• Regelung der Nichtigerklärung durch Bestimmung ergänzen, wonach der Bund ermäch-
tigt wird, die Kantonen mit den erforderlichen Abklärungen zu beauftragen.
• Kantone sind für ihre Abklärungen und Befragungen zu entschädigen (gesetzliche
Grundlage muss eingeführt werden).
AI:
Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Bürgerrechtsgesetz können offensichtliche Missbräuche mit den richtigen Instrumenten effizienter bekämpft werden. Die Standeskommission unterstützt deshalb die Formulierungsvorschläge gemäss den vorliegenden Entwürfen. Sie erachtet es zudem als richtig und vertretbar, die Frist in Art. 41 Abs. 1bis von acht auf zehn Jahre zu erhöhen.
AR:
Einverstanden.
BE:
Einverstanden, keine Bemerkungen.
BL:
Einverstanden. Diese Rechtsänderung dürfte sich auch präventiv auswirken und trägt dazu bei, Missbrauchsfälle aufzudecken oder gar zu verhindern.
Kantone, die im Auftrag des Bundes Befragungen der betroffenen Personen durchführen,
sollten für diesen Aufwand entschädigt werden, da diese Befragungen anspruchsvoll und aufwändig sind. Teilweise muss die kantonale Einbürgerungsbehörde juristische Fachpersonen beiziehen, insbesondere wenn die betroffenen Personen anwaltlich vertreten sind. Im Rahmen dieser Revision soll für die Kantone deshalb eine Entschädigung vorgesehen werden.
Antrag BL:
• Kantone sind für ihre Aufwendungen (Befragungen von Personen) finanziell zu entschä-
digen.
FR:
Nous relevons à cet égard que le canton de Fribourg a dénoncé systématiquement les cas d'abus constatés à partir du début des années 2000. A l'heure actuelle encore, le Service