Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/56: 06.414 Parlamentarische Initiative. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserklärung. Fristerstreckung · 25 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Migration BFM

Direktionsbereich Bürgerrecht, Integration und Bundesbeiträge Sektion Bürgerrecht

1bis erweitert, und zwar mit einer differenzierteren Regelung der Verjährungsfrist. Der Vorschlag der Kommission, eine Einbürgerung zeitlich erweitert - bis spätestens nach 8 Jahren - als nichtig erklären zu können, wird unterstützt. Damit können klare Missbrauchsfälle, die erst nach Jahren ans Licht kommen, von den Behörden noch geahndet werden, wenn die heute im Gesetz vorgesehene Fünfjahresfrist schon verstrichen wäre. Diese Erweiterung gilt selbstverständlich auch für die Nichtigerklärungen von ordentlichen Einbürgerungen durch die Kantone.

Empfehlung:

• Als Massnahme zur Verhinderung von Missbräuchen bei den erleichterten Einbürgerun-

gen gemäss Art. 27 Abs. 1 Bst. c BüG könnte sich der Verband eine Erhöhung von drei auf fünf Jahren Ehegemeinschaft mit dem Schweizer Bürger vorstellen.

Antrag:

• Erfordernis des "Erschleichens" in Artikel 41 BüG sollte gestrichen werden. Falsche An-

gaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen sollte für die Nichtigerklärung genügen.

Schweizerischer Gemeindeverband (SGemeindeV):

Eine Ausdehnung der Frist zur Nichtigerklärung von Einbürgerungen ist insbesondere auch bei erleichterten Einbürgerungen ausländischer Ehepartner und Ehepartnerinnen, die durch Falschangaben (Scheinehen) erlangt wurden, aus praktischen Gründen sinnvoll. Der

Schweizerische Gemeindeverband befürwortet diese neuen gesetzlichen Bestimmungen.

1.2. Ablehnende Stellungnahmen

• Fünf Kantone lehnen die vorgeschlagene Regelung ab (BS, GE, NE, ZG, ZH).

BS fordert mehr personelle Ressourcen für den Bund sowie eine finanzielle Abgeltung des Aufwandes der Kantone im Zusammenhang mit der Befragung von Personen im Nichtigkeitsverfahren. ZG ist zwar gegen eine Erhöhung der Fünfjahres-

frist, wünscht jedoch eine Regelung in dem Sinne, dass mit der Nichtigerklärung auch das Aufenthaltsrecht in der Schweiz verloren gehen soll. • Zwei Parteien (SP und Grüne Partei der Schweiz) sind ebenfalls gegen die neue Regelung.

• Von den Spitzenverbänden der Wirtschaft lehnen der Schweizerische Gewerk-

schaftsbund und travail suisse die vorgeschlagene Regelung ab. • 11 weitere Vernehmlasser (Interessengemeinschaft BINATIONAL, AUGENAUF, CARITAS, Centre social protestant Vaud CSP, DJS, FIZ, SFH, Beratungsstelle für

Frauen und binationale Paare fabrina, Schweizerische Konferenz der Gleichstel-

lungsbeauftragten, Schweizerischer evangelischer Kirchenbund, Gewerkschaft UNIA) lehnen die Änderung ab.

1.2.1 Kantone

BS

Der vorgeschlagenen Änderung von Art. 41 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG) (Fristverlängerung für die Nichtigerklärung von Einbürgerungen) erachten wir nicht für zweckmässig. Die Erstreckung der Verjährungsfrist von fünf auf acht Jahre scheint keine geeignete Massnahme, um Missbräuchen in diesem Bereich wirksam entgegenzutreten. Offenkundig handelt es sich um wenige Einzelfälle bei denen die