Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/56: 06.414 Parlamentarische Initiative. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserklärung. Fristerstreckung · 25 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Migration BFM

Direktionsbereich Bürgerrecht, Integration und Bundesbeiträge Sektion Bürgerrecht

CVP:

Die CVP Schweiz begrüsst die vorgeschlagene Änderung des Bürgerrechtsgesetzes, die eine Fristverlängerung für Nichtigkeitserklärungen von unrechtmässig erfolgten Einbürgerungen vorsieht.

1.1.3. Spitzenverbände der Wirtschaft

Keine befürwortenden Stellungnahmen.

1.1.4. Übrige Vernehmlasser

Schweizerischer Städteverband (SSV) (befürwortender Teil)

Die Stellungnahmen innerhalb des SSV sind kontrovers ausgefallen, ohne dass sich eine Mehrheit für oder gegen die vorgeschlagenen Revisionsanträge ausmachen lässt. Die Befürworter der Revision unterstreichen, dass eine Ausdehnung der Frist zur Nichtigerklärung von Einbürgerungen gerade auch bei erleichterten Einbürgerungen ausländischer Ehepartner und Ehepartnerinnen, die durch Falschangaben (Scheinehen) erlangt wurden, aus praktischen Gründen sinnvoll ist.

Konferenz der Kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst KAZ

Die kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst und die ihnen untergeordneten Zivilstandsämter sind durch den neuen Art. 41 Abs.1 und 1bis des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz, BüG; SR 141.0) direkt betroffen. Die KAZ hat keine Einwände gegen die vorgeschlagenen Änderungen der Gesetzgebung im Zusammenhang mit den beiden parlamentarischen Initiativen vorzubringen. Unter dem Aspekt eines zweckmässigen und verfahrensökonomischen Ehevorbereitungsverfahrens resp. Vorverfahrens zur Beurkundung von Partnerschaften und einer wirksamen Bekämpfung von missbräuchlichen Einbürgerungen werden die Gesetzesänderungen sogar ausdrücklich begrüsst.

Anträge:

• Aufstockung des Personals der Sektion Bürgerrecht des BFM würde einer zweck-

mässigen Missbrauchsbekämpfung genau so oder sogar mehr dienen als die Fristerstreckung für Nichtigerklärungen auf 8 Jahre. Die Missbrauchsbekämpfung ist verstärkt im Bereiche des Vollzugs und nicht primär im Bereich der Gesetzgebung voranzutreiben.

• Kantone sollen für ihre Aufwendungen im Nichtigkeitsverfahren entschädigt werden.

Hiefür sowie für die Delegation von Abklärungsaufgaben durch den Bund (Befragungen) ist eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Schweizerischer Verband für Zivilstandswesen (SVZ):

Die heute geltende Gesetzesbestimmung in Art. 41 Abs. 1 BüG wird im Grundsatz bestehen bleiben, was begrüsst wird. Allerdings würde sich der SVZ wünschen, dass im Abs. 1 das Wort "erschlichen" durch eine andere Umschreibung ersetzt würde. Das qualifizierende Element des „Erschleichens" sollte fallen gelassen werden. Die Nichtigerklärung soll schon dann möglich sein, wenn die Einbürgerung durch falsche Angaben oder durch Verheimlichung erheblicher Tatsachen erwirkt worden ist. Neu wird dieser Artikel allerdings mit Art. 41 Abs.