Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/56: 06.414 Parlamentarische Initiative. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserklärung. Fristerstreckung · 25 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Direktionsbereich Bürgerrecht, Integration und Bundesbeiträge Sektion Bürgerrecht
en Suisse, qu'il se conforme à la législation suisse et qu'il ne compromette pas la sécurité intérieure ou extérieure de la Suisse. Or dans la pratique, l'on constate que la Confédération accorde la naturalisation facilitée sans contrôler l'intégration des requérants. Aucun rapport de la part des cantons n'est exigé. Davantage de rigueur dans l'examen des dossiers de naturalisation facilitée et l'exigence de rapports plus détaillés concernant l'intégration permettraient de déceler des cas d'abus avant l'octroi de la nationalité.
Proposition:
• Le délai de prescription doit être fixé à 10 ans au lieu des 8 ans.
• Au niveau de la prévention, la condition de l'intégration doit être examinée avec plus de
rigueur déjà pendant la procédure de naturalisation au moyen de rapports plus détaillés concernant l'intégration.
1.1.2. Politische Parteien
SVP:
Die Ausdehnung der heute fünfjährigen Frist für die Nichtigerklärung von Einbürgerungen ist im Interesse einer konsequenten Missbrauchsbekämpfung zwingend nötig.
Auch die Einführung einer differenzierten Regelung der Verjährungsfrist wird von der SVP
begrüsst. Im Gegensatz zur Staatspolitischen Kommission fordert die SVP jedoch eine Verdoppelung der Nichtigerklärungsfrist auf zehn Jahre, wie dies auch in der Petition
Sensogiovane.ch (06-18) gefordert wurde. Für eine Einschränkung auf genau acht Jahre wurden keine stichhaltigen Gründe vorgebracht.
Eine Ausdehnung der Frist auf zehn Jahre würde einerseits die Möglichkeiten zur Missbrauchsüberführung erweitern und andererseits die präventive Wirkung noch verstärken.
Tolerierte Missbräuche aufgrund zu kurzer Verjährungsfristen dürfen nicht länger in Kauf genommen werden.
Allerdings darf danach bei der Bekämpfung des Missbrauchs in diesem Bereich nicht Halt gemacht werden, sondern es müssen noch weitere Schritte an die Hand genommen werden.
Antrag:
• Verdoppelung der Nichtigerklärungsfrist von fünf auf zehn Jahre
FDP:
Die geltende Regelung im Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG), wonach Einbürgerungen innerhalb von fünf Jahren für nichtig erklärt werden können, wenn ein Missbrauch vorliegt, vermag in einzelnen Fällen nicht zu greifen. Dies deshalb, weil Missbrauchsfälle nach ihrem Bekanntwerden bereits verjährt sind oder noch vor Abschluss der behördlichen Untersuchungen verjähren.
Der Erlassentwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates sieht deshalb vor, die Frist für die Nichtigerklärung von Einbürgerungen auf acht Jahre zu erstrecken. Die vorgeschlagene Änderung soll es ermöglichen, klare Missbrauchsfälle, von welchen die Behörden erst einige Jahre nach der Einbürgerung Kenntnis erhalten, auch dann zu sanktionieren,
wenn die heute geltende Fünfjahresfrist verstrichen ist. Zudem sollen Nichtigkeitsverfahren nicht unnötig verzögert werden.