Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/56: 06.414 Parlamentarische Initiative. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserklärung. Fristerstreckung · 25 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 21Fedlex · Ergebnisbericht

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Migration BFM

Direktionsbereich Bürgerrecht, Integration und Bundesbeiträge Sektion Bürgerrecht

1.2.4. Übrige Vernehmlasser

Schweizerischer Städteverband (SSV) (ablehnender Teil)

Die Stellungnahmen in unserem Verband sind kontrovers ausgefallen, ohne dass sich eine Mehrheit für oder gegen die vorgeschlagenen Revisionsanträge ausmachen lässt. Die Gegner der Revision erachten die Fristerstreckung von fünf auf acht Jahre als unverhältnismässig. Integrationspolitische Erwägungen lassen es zweifelhaft erscheinen, das Damoklesschwert des Bürgerrechtsentzugs aufgrund von zurückliegenden Ungereimtheiten weiter aufrecht zu erhalten.

Centre social protestant Vaud (CSP Vaud):

Le rapport lui-même, la proportion de naturalisations annulées est extrêmement faible: 0.5% d’annulations en 2006 (point 1.4.2 Ampleur du problème, p. 5). Cette information contredit en soi la pertinence de renforcer les moyens de lutte contre les abus. En effet, si le phénomène ne correspond pas à une réalité statistique, on est en droit de se demander dans quelle mesure un renforcement des dispositions d’annulation de la naturalisation ne contribue pas en soi à renforcer le soupçon général sur les naturalisations, plutôt que de «mieux faire accepter les naturalisations par l’opinion», comme l’affirme le rapport en plusieurs endroits.

CARITAS:

Caritas Schweiz lehnt die Ausdehnung dieser Frist auf acht Jahre ab. Einmal ist erst kürzlich

- und zwar im Rahmen der Totalrevision des ANAG - eine Änderung des Zivilgesetzbuches verabschiedet worden, mit der Scheinehen entschiedener bekämpft werden sollen: So wird es ab dem 1.1.2008 für die Zivilstandesämter möglich sein, eine Eheschliessung zu verweigern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Ehe nur eingegangen werden soll, um ausländerrechtliche Regelungen zu umgehen (Art. 97a ZGB). Der Gesetzgeber hat sich von dieser gesetzlichen Massnahme eine Verringerung der Scheinehen versprochen. Aus dem erläuternden Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates geht sodann hervor, dass bereits heute nur eine geringe Anzahl von Fällen von einem Verfahren zur Nichtigerklärung der Einbürgerung betroffen sind und auch mit der neuen Regelung zahlenmässig nur eine geringe Zunahme zu erwarten sein wird, da die Nichtigerklärung bereits mit der heutigen gesetzlichen Regelung in fast allen Fällen im Rahmen der Fünfjahresfrist verfügt werden kann. Zudem kann dem Bericht zufolge die Missbrauchsbekämpfung bereits im Rahmen der heutigen gesetzlichen Regelung verschärft werden (Ziff. 4.1.1 des Berichts). Mit anderen Worten: Der erläuternde Bericht kommt eigentlich zum Schluss, dass diese Gesetzesänderung gar nicht nötig ist, weil bereits mit den heutigen Bestimmungen Missbräuche ausreichend bekämpft werden können. Es liegt sodann im Interesse aller Beteiligten, dass derartige Verfahren rasch abgeschlossen werden können und somit wieder Klarheit über die Verhältnisse geschaffen wird. Unseres Erachtens besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Antrag:

• Anstatt die Verjährungsfrist auszudehnen, wäre es sinnvoller, allenfalls zusätzliches Per-

sonal einzustellen, um derartige Fälle rasch behandeln zu können. Dies hat das Bundesamt für Migration offenbar auch schon gemacht.