Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/60: Änderung der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt und Erlass einer Verordnung UVEK über die Aufgaben der Flugplatzleiterin oder des Flugplatzleiters · 12 Seiten

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1. Ausgangslage

Die Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL, SR 748.131.1) regelt namentlich den Bau und Betrieb von Flugplätzen. Zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Schweiz sowie zur Berücksichtigung verschiedener Anliegen aus der Praxis soll die VIL in den nächsten Jahren etappenweise revidiert werden. Die vorgeschlagene Änderung setzt die wichtigsten, dringendsten und rasch umsetzbaren Anliegen um; damit wird die VIL aktualisiert, bereinigt und dadurch transparenter. Sie soll per 1. März 2008 in Kraft treten.

Die Verordnung des UVEK über die Aufgaben der Flugplatzleiterin oder des Flugplatzleiters (Flugplatzleiterverordnung) ergänzt die Bestimmungen des 8. Abschnitts in der VIL. Inhaltlich handelt es sich um aktualisierte Detailregelungen aus dem bisher geltenden Pflichtenheft für Flugplatzleiter vom 31. August 2002. Das Pflichtenheft wird mit dem Inkrafttreten der vorliegenden Änderung der VIL und der Flugplatzleiterverordnung aufgehoben. Die Flugplatzleiterverordnung soll ebenfalls per 1. März 2008 in Kraft treten.

Das BAZL hat für die Änderung der VIL einen Rohentwurf erstellt und diesen den wichtigsten Vertretern der betroffenen Luftfahrtindustrie an einem Workshop vom 25. April 2007 zu einer ersten Stellungnahme unterbreitet. Gestützt auf die Rückmeldungen wurde die Vorlage überarbeitet und am 15. August 2007 zusammen mit der Flugplatzleiterverordnung in die Anhörung geschickt. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse dieser Anhörung zusammen. Er bezieht sich auf die beiden Verordnungsentwürfe vom 10. August 2007.

2. Informationen zur Anhörung

Die Anhörung dauerte vom 15. August 2007 bis zum 15. Oktober 2007. Es wurden insgesamt 65 Adressaten eingeladen. Die Anhörung wurde zudem im Internet publiziert.

Von den eingeladenen Adressaten haben 36 eine Stellungnahme abgegeben. 13 davon enthielten keine Bemerkungen inhaltlicher Art. Eine Stellungnahme wurde ohne Einladung eingereicht. Die Liste der Adressaten, welche eine Stellungnahme eingereicht haben, befindet sich im Anhang.

3. Allgemeine Bemerkungen zur Änderung der VIL

Die Mehrheit der Anhörungsteilnehmer ist mit der Änderung grundsätzlich einverstanden.

Anlass zu Bemerkungen gaben insbesondere folgende Punkte:

• Luftfahrtspezifische Anforderungen: Ergänzung des Katalogs anwendbarer ICAO-

Anhänge (Art. 3 Abs. 1bis) und Verankerung des hohen Sicherheitsstandards als Handlungsziel des BAZL beim Erlass von Vorgaben in der Form von Richtlinien und Weisungen (Art. 3 Abs. 3);

• Station zur Flugvorbereitung (Art. 8): Schaffen einer Rechtsgrundlage zur Installation

einer solchen Station auf allen Flugplätzen;

• Datenlieferungspflicht der Flugplätze: Verdeutlichung, dass das BAZL qualitative Vor-

gaben (Richtlinien) betreffend die Daten vorsehen kann (Art. 9a);