ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten
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Änderungen ADR 09 Beilage 1
Die Gefahrzettel dürfen gemäss Absatz 5.2.2.2.1.5 einen Text wie die UN-Nummer oder eine textliche Beschreibung der Gefahr (z.B. «entzündbar») enthalten, vorausgesetzt, der Text verdeckt oder beeinträchtigt nicht die anderen vorgeschriebenen Elemente des Gefahrzettels."
5.2.2.2.1.4 erhält folgenden Wortlaut:
"5.2.2.2.1.4 Mit Ausnahme der Unterklassen 1.4, 1.5 und 1.6 ist darüber hinaus bei Gefahrzet-
teln der Klasse 1 in der unteren Hälfte über der Nummer der Klasse die Nummer der Unterklasse und der Buchstabe der Verträglichkeitsgruppe des Stoffes oder Gegenstandes angegeben. Bei den Gefahrzetteln der Unterklassen 1.4, 1.5 und 1.6 ist in der oberen Hälfte die Nummer der Unterklasse und in der unteren Hälfte die Nummer der Klasse und der Buchstabe der Verträglichkeitsgruppe angegeben."
5.2.2.2.1.6 In Absatz b) am Ende streichen:
"und".
Einen neuen Absatz c) mit folgendem Wortlaut einfügen:
"c) der Gefahrzettel der Klasse 5.2, bei dem das Symbol weiss dargestellt werden darf, und".
Der derzeitige Absatz c) wird zu Absatz d).
5.2.2.2.2 Unter den Gefahrzetteln nach Muster 2.1 "5.2.2.2.1.6 c)" ändern in:
"5.2.2.2.1.6 d)".
Kapitel 5.3
Einen neuen Absatz 5.3.1.1.6 mit folgendem Wortlaut hinzufügen:
"5.3.1.1.6 Wenn die Grosszettel (Placards) auf Klapptafeln angebracht werden, müssen diese
so ausgelegt und gesichert sein, dass jegliches Umklappen oder Lösen aus der Halterung während der Beförderung (insbesondere durch Stösse und unabsichtliche Handlungen) ausgeschlossen ist."
5.3.1.7.1 Der Absatz a) erhält folgenden Wortlaut:
"a) eine Grösse von mindestens 250 mm x 250 mm und eine Linie haben, die parallel zum Rand in einem Abstand von 12,5 mm verläuft. In der oberen Hälfte muss die Linie dieselbe Farbe wie das Symbol, in der unteren Hälfte dieselbe Farbe wie die Ziffer in der unteren Ecke haben;"
5.3.2.1.4 Im ersten Satz "gefährliche feste Stoffe" ändern in:
"unverpackte feste Stoffe oder Gegenstände".
5.3.2.1.5 Folgende neue Bem. hinzufügen:
"Bem. Dieser Absatz braucht nicht für die Kennzeichnung von gedeckten Fahrzeugen und bedeckten Fahrzeugen mit orangefarbenen Tafeln angewendet zu werden, die Tanks mit einem höchsten Fassungsraum von 3000 Litern befördern."
5.3.2.1.6 Am Anfang "nur ein Stoff" ändern in: