ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten
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Änderungen ADR 09 Beilage 1
Am Ende des ersten Satzes "(siehe Absatz 2.2.7.8.4)" ändern in:
"(siehe Absatz 5.1.5.3.4)".
5.2.2.1.11.2 In Absatz a) (i) "gemäss Tabelle 2.2.7.7.2.1" ändern in:
"gemäss Tabelle 2.2.7.2.2.1".
In Absatz c) "Umpackung" bzw. "Umpackungen" ändern in:
"Umverpackung" (einmal) bzw. "Umverpackungen" (zweimal).
[betrifft nur die deutsche Fassung]
In Absatz d) "Siehe Absätze 2.2.7.6.1.1 und 2.2.7.6.1.2." ändern in:
"Die nach den Absätzen 5.1.5.3.1 und 5.1.5.3.2 bestimmte Zahl."
5.2.2.1.11.4 "Umpackung" bzw. "Umpackungen" ändern in:
"Umverpackung" bzw. "Umverpackungen".
[betrifft nur die deutsche Fassung]
5.2.2.2.1 Folgenden neuen zweiten Satz einfügen:
"Entsprechende Muster, die für andere Verkehrsträger vorgeschrieben sind, mit geringfügigen Abweichungen, welche die offensichtliche Bedeutung des Gefahrzettels nicht beeinträchtigen, sind ebenfalls zugelassen."
5.2.2.2.1.1 Den zweiten Satz ("Sie haben eine Linie, welche in 5 mm Abstand vom Rand ver-
läuft und welche die gleiche Farbe hat wie das Symbol.") durch folgende beide Sätze ersetzen:
"Sie müssen eine Linie haben, die parallel zum Rand in einem Abstand von 5 mm verläuft. In der oberen Hälfte muss die Linie dieselbe Farbe wie das Symbol, in der unteren Hälfte dieselbe Farbe wie die Ziffer in der unteren Ecke haben."
5.2.2.2.1.2 Im ersten Unterabsatz "ISO 7225:1994" ändern in:
"ISO 7225:2005".
Im zweiten Unterabsatz "in ISO-Norm 7225" ändern in:
"in der Norm ISO 7225:2005".
5.2.2.2.1.3 erhält folgenden Wortlaut:
"5.2.2.2.1.3 Mit Ausnahme der Gefahrzettel für die Unterklassen 1.4, 1.5 und 1.6 der Klasse 1
enthält die obere Hälfte der Gefahrzettel das Symbol und die untere Hälfte:
a) für die Klassen 1, 2, 3, 5.1, 5.2, 7, 8 und 9 die Nummer der Klasse;
b) für die Klassen 4.1, 4.2 und 4.3 die Ziffer «4»;
c) für die Klassen 6.1 und 6.2 die Ziffer «6».