ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 124Fedlex · Vorlage
Änderungen ADR 09 Beilage 1
"nur ein gefährlicher Stoff und kein nicht gefährlicher Stoff".
Am Ende nach "Spalte 1" einfügen:
"für diesen Stoff".
5.3.2.2.1 Im ersten Unterabsatz nach dem dritten Satz einfügen:
"Sie muss unabhängig von der Ausrichtung des Fahrzeugs befestigt bleiben."
Der letzte Satz des ersten Absatzes ("Wenn wegen der Grösse … auf 10 mm verringert werden.") wird zum neuen zweiten Unterabsatz.
Am Ende dieses neuen Unterabsatzes folgenden Satz hinzufügen:
"In diesem Fall ist bei verpackten radioaktiven Stoffen, die unter ausschliesslicher Verwendung befördert werden, nur die UN-Nummer erforderlich und die Grösse der in Absatz 5.3.2.2.2 genannten Ziffern darf auf eine Zeichenhöhe von 65 mm und auf eine Strichbreite von 10 mm verringert werden."
5.3.2.2.2 Am Ende folgenden Text hinzufügen:
"Auswechselbare Ziffern und Buchstaben auf Tafeln, mit denen die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und die UN-Nummer dargestellt werden, müssen während der Beförderung und unabhängig von der Ausrichtung des Fahrzeugs an der vorgesehenen Stelle verbleiben."
Einen neuen Absatz 5.3.2.2.5 mit folgendem Wortlaut hinzufügen:
"5.3.2.2.5 Wenn die orangefarbene Tafel auf Klapptafeln angebracht wird, müssen diese so
ausgelegt und gesichert sein, dass jegliches Umklappen oder Lösen aus der Halterung während der Beförderung (insbesondere durch Stösse und unabsichtliche Handlungen) ausgeschlossen ist."
5.3.2.3.2 Die Beschreibung für die Kennzeichnungen der Gefahr 423 und X423 erhalten fol-
genden Wortlaut:
"423 fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet, oder entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet, oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X423 fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert3 und entzündbare Gase bildet, oder entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert3 und entzündbare Gase bildet, oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert3 und entzündbare Gase bildet".
Nach der Eintragung für "43" einfügen:
"X432 selbstentzündlicher (pyrophorer) fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert3 und entzündbare Gase bildet".
5.3.4 erhält folgenden Wortlaut:
"(bleibt offen)".