ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten

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Änderungen ADR 09 Beilage 1

Der Punkt 8. erhält folgenden Wortlaut:

"8. Prüfinhalt;".

6.3.5.5.2 (Text des bestehenden Unterabschnitts 6.3.3.2)"

Kapitel 6.4

6.4.5.4.1 b) erhält folgenden Wortlaut:

"b) sie sind so ausgelegt, dass die für die Verpackungsgruppe I oder II genannten Vorschriften des Kapitels 6.1 erfüllt werden, und".

6.4.5.4.2 erhält am Anfang folgenden Wortlaut:

"Ortsbewegliche Tanks dürfen …".

Der Absatz b) erhält folgenden Wortlaut:

"b) sie sind so ausgelegt, dass die in Kapitel 6.7 genannten Vorschriften erfüllt werden und dass sie einem Prüfdruck von 265 kPa standhalten, und".

Im Absatz c) streichen:

"des Tankcontainers oder".

6.4.5.4.3 Am Anfang streichen:

"Tankcontainer und".

"sie entsprechen mindestens den in Absatz 6.4.5.4.2 beschriebenen Standards" ändern in:

"a) sie erfüllen die Vorschriften des Unterabschnitts 6.4.5.1;

b) sie sind so ausgelegt, dass die in Kapitel 6.8 genannten Vorschriften erfüllt werden, und

c) sie sind so ausgelegt, dass jede gegebenenfalls vorhandene zusätzliche Abschirmung den statischen und dynamischen Beanspruchungen bei der Handhabung und Routine-Beförderungsbedingungen standhält und dass ein Anstieg der höchsten Dosisleistung an irgendeiner Stelle der äusseren Oberfläche des Tanks von mehr als 20 % verhindert wird."

6.4.5.4.4 Im ersten Satz nach "Container" einfügen:

", die eine dauerhafte Umschliessungsfunktion haben,".

6.4.5.4.5 b) Der Text vor den Unterabsätzen (i) und (ii) erhält folgenden Wortlaut:

"b) sie sind so ausgelegt, dass die in Kapitel 6.5 für die Verpackungsgruppe I oder II genannten Vorschriften erfüllt werden und dass sie, wenn sie den in Kapitel 6.5 vorgeschriebenen Prüfungen unterzogen werden, wobei jedoch die Fallprüfung in einer zum grösstmöglichen Schaden führenden Ausrichtung durchgeführt wird, Folgendes verhindern:".