ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten

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Änderungen ADR 09 Beilage 1

6.4.8.8 Im letzten Unterabsatz "Absätze 2.2.7.7.2.4 bis 2.2.7.7.2.6" ändern in:

"Absätze 2.2.7.2.2.4 bis 2.2.7.2.2.6".

6.4.8.14 erhält folgenden Wortlaut:

"6.4.8.14 Ein Versandstück, das gering dispergierbare radioaktive Stoffe enthält, muss so

ausgelegt sein, dass alle den gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen hinzugefügten Vorrichtungen, die nicht deren Bestandteil sind, und alle inneren Bauteile der Verpackung keine schädlichen Auswirkungen auf das Verhalten der gering dispergierbaren radioaktiven Stoffe haben."

6.4.10.3 Im letzten Unterabsatz "Absätze 2.2.7.7.2.4 bis 2.2.7.7.2.6" ändern in:

"Absätze 2.2.7.2.2.4 bis 2.2.7.2.2.6".

6.4.11.2 Im ersten Satz "dieses Unterabschnitts" ändern in:

"des Absatzes 2.2.7.2.3.5".

Absätze a) bis d) und Tabelle 6.4.11.2 streichen.

6.4.11.11 "fünfmal «N»" ändern in:

"fünfmal «N» Versandstücke".

6.4.11.12 "zweimal «N»" ändern in:

"zweimal «N» Versandstücke".

Folgenden neuen Unterabschnitt einfügen:

"6.4.11.13 Die Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI) für Versandstücke mit spaltbaren Stoffen

ist durch Division der Zahl 50 durch den kleineren der beiden Werte für «N» zu ermitteln, die aus den Unterabschnitten 6.4.11.11 und 6.4.11.12 abgeleitet werden (d.h. CSI = 50/N). Der Wert der Kritikalitätssicherheitskennzahl kann Null sein, vorausgesetzt, eine unbegrenzte Anzahl von Versandstücken ist unterkritisch (d.h. N ist tatsächlich in beiden Fällen unendlich)."

6.4.12.1 Im ersten Unterabsatz "Absätzen 2.2.7.3.3, 2.2.7.3.4, 2.2.7.4.1 und 2.2.7.4.2" än-

dern in:

"Absatz 2.2.7.2.3.1.3, 2.2.7.2.3.1.4, 2.2.7.2.3.3.1, 2.2.7.2.3.3.2, 2.2.7.2.3.4.1, 2.2.7.2.3.4.2".

Im ersten Unterabsatz "Auslegungskriterien" ändern in:

"Leistungsvorgaben".

[betrifft nur die deutsche Fassung]

In Absatz a) "die LSA-III-Stoffe oder die radioaktiven Stoffe in besonderer Form repräsentieren" ändern in:

"die LSA-III-Stoffe, die radioaktiven Stoffe in besonderer Form oder die gering dispergierbaren radioaktiven Stoffe repräsentieren,".