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Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 8 Seiten
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Weisungsentwurf Beilage 3
Berechnungsbeispiel für die Unterschreitung des minimalen Adhäsionsgewichts mit einem schweren Anhängerzug (Ergänzung der Erläuterungen OBG/OBV vom 16.07.2004):
Gesamtzugsgewicht (Betriebsgewicht) brutto gemäss:
Waagschein 40’000 kg
Abzug Geräte- und Messunsicherheit 3 % - 1’200 kg
Gesamtzugsgewicht (Betriebsgewicht) netto 38’800 kg
Minimales Adhäsionsgewicht 25 % 9’700 kg
Antriebsachslast brutto gemäss Waagschein 9’000 kg
Zuzüglich Geräte- und Messunsicherheit 3 % + 270 kg
Antriebsachslast netto 9’270 kg
Unterschreitung des minimalen Adhäsionsge-
wichts netto 430 kg = 4,43 %
Konsequenz:
Verzeigung, weil das Ordnungsbussenverfahren in Bezug auf die Unterschreitung des minimalen Adhäsionsgewichts nicht anwendbar ist.
4.1.7 Messprotokoll
Von jeder polizeilichen Gewichtskontrolle mit Brückenwaagen, die zu einer Ahndung führt, ist ein Messprotokoll zu erstellen. Dieses muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Datum, Zeit und Ort der Wägung,
- eindeutige Identifikation des Wiegegerätes (Hersteller, Name, Typ, Gerätenummer, Max, e)7 und Datum der letzten Eichung bzw. Ablaufdatum der Gültigkeit der durchgeführten Eichung,
- Art und Kontrollschildnummer des kontrollierten Fahrzeuges bzw. der Fahrzeuge einer Fahrzeugkombination,
- Anzeige der Brückenwaage (gedrucktes, geprägtes oder abgelesenes und handschriftlich eingetragenes Gewicht),
- Unterschrift der für die Wägung verantwortlichen Person.
Die Angaben zur eindeutigen Identifikation des Wiegegerätes (vgl. zweites Lemma oben) können, wo sie auf dem Messprotokoll nicht Platz haben, auch im Rapport oder in der Strafanzeige gemacht werden. Wo sie jederzeit dokumentarisch nachweisbar sind, genügt ein Hinweis auf das entsprechend vorhandene Dokument.
4.2 Radlastwaagen
Bei Kontrollen von Fahrzeuggewichten mit Radlastwaagen sind gleichzeitig zwei geeichte Waagen des gleichen Typs zu verwenden.
7 Max = maximaler Wägebereich, e = Eichwert (kleinster an der Anzeigeeinrichtung ablesbarer Teilungswert)