Bericht VFB-DB
Vernehmlassung 2007/89: Teilrevision von 7 Verordnungen des Chemikalienrechts · 2 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Verbraucherschutz
zur Anerkennung von Berufserfahrung kann zur Verweigerung der Anerkennung führen. Insbesondere wenn nach schriftlicher Nachfrage beim Gesuchsteller die benannten Mängel nicht behoben werden. Lediglich sprachliche Unzulänglichkeiten sind in der Regel kein Grund zu Verweigerung der Anerkennung.
Absatz 2
Die vorliegende Bestimmung ist mit Blick auf Artikel 29 des Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) bloss deklaratorischer Natur. Sie soll aber an dieser Stelle prominent zum Ausdruck bringen, dass der Verfügungsadressat zum voraussichtlich negativen Entscheid vorgängig Stellung nehmen und seine Rechte wahren kann. Bei dieser Gelegenheit kann er nämlich der zuständigen Behörde unter Umständen zusätzliche Informationen über seine Fähigkeiten und Kenntnisse zukommen lassen, so dass die Behörde diese gegebenenfalls anerkennt und die hinreichende Berufserfahrung bestätigen kann.