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Vernehmlassung 2007/96: Verordnung zum Volkszählungsgesetz · 20 Seiten

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Bundesamt für Statistik, Basiserhebung der Personen und Haushalte

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Basiserhebung der Personen und der Haushalte

Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 6 des Regis-

terharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 200621 (RHG) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 VZV22 sowie ausgewählte Angaben aus Personenregistern über Bestand und Bewegungen (Geburten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Umwandlung des Aufenthaltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und ausländischen Wohnbevölkerung, der nichtständigen ausländischen

Wohnbevölkerung und der Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz,

Gebäudekoordinaten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Registererhebung

Aufstockungsmöglichkeit: –

Befragte: Register bei Bund, Kantonen und

Gemeinden

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung: Laufend

Periodizität:

Mitwirkende bei der Durchführung: Registerführende Stellen bei Bund,

Kantonen und Gemeinden

Besondere Bestimmungen:

21 SR 431.02

22 SR.....