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Vernehmlassung 2007/96: Verordnung zum Volkszählungsgesetz · 20 Seiten
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Bundesamt für Statistik, Basiserhebung der Personen und Haushalte
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Basiserhebung der Personen und der Haushalte
Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 6 des Regis-
terharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 200621 (RHG) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 VZV22 sowie ausgewählte Angaben aus Personenregistern über Bestand und Bewegungen (Geburten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Umwandlung des Aufenthaltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und ausländischen Wohnbevölkerung, der nichtständigen ausländischen
Wohnbevölkerung und der Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz,
Gebäudekoordinaten
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Registererhebung
Aufstockungsmöglichkeit: –
Befragte: Register bei Bund, Kantonen und
Gemeinden
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: Laufend
Periodizität:
Mitwirkende bei der Durchführung: Registerführende Stellen bei Bund,
Kantonen und Gemeinden
Besondere Bestimmungen:
21 SR 431.02
22 SR.....