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Vernehmlassung 2007/96: Verordnung zum Volkszählungsgesetz · 20 Seiten
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e. nichtständige Wohnbevölkerung: jeweils am Hauptwohnsitz alle:
1. ausländischen Staatsangehörigen ausserhalb des Asylprozesses mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung für weniger als 12 Monate, 2 . Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von weniger als 12 Monaten.
f. Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz: jeweils am Nebenwohnsitz alle Personen:
1. die in der Schweiz als Aufenthalterinnen oder Aufenthalter gemeldet sind,
2. die in der Schweiz wohnen, jedoch über keinen Hauptwohnsitz in der Schweiz verfügen
g. Mittlere Wohnbevölkerung: Als mittlere ständige oder nichtständige Wohnbevölkerung gilt jeweils der Durchschnitt der entsprechenden Zahlen am 1. Januar und am 31. Dezember desselben Jahres.
h. Aufstockung: Erweiterung des Umfangs der Erhebung ohne Aufnahme von zusätzlichen Fragen.
2. Abschnitt: Statistiken
Art. 3 Die Statistiken der Volkszählung
Di e Statistiken der Volkszählung umfassen:
a. Basisstatistiken;
b. Strukturstatistiken;
c. thematischen Statistiken;
d. Statistiken zu aktuellen Fragestellungen (Omnibus-Statistiken).
Art. 4 Basisstatistiken zu Personen und Haushalten
1 Die Basisstatistiken zu Personen und Haushalten liefern demografische Informationen zu folgenden Bereichen:
a. Stand und Struktur der Bevölkerung;
b. Bevölkerungsbilanzen;
c. natürliche und räumliche Bevölkerungsbewegungen;
d. Stand und Zusammensetzung der Privat- und Kollektivhaushalte.
2 Sie werden auf der Basis der Registererhebungen erstellt.
Art. 5 Basisstatistiken zu Gebäuden und Wohnungen
1 Die Basisstatistiken zu Gebäuden und Wohnungen liefern Informationen zu folge nde n Bereichen: