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Vernehmlassung 2007/96: Verordnung zum Volkszählungsgesetz · 20 Seiten

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e. nichtständige Wohnbevölkerung: jeweils am Hauptwohnsitz alle:

1. ausländischen Staatsangehörigen ausserhalb des Asylprozesses mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung für weniger als 12 Monate, 2 . Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von weniger als 12 Monaten.

f. Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz: jeweils am Nebenwohnsitz alle Personen:

1. die in der Schweiz als Aufenthalterinnen oder Aufenthalter gemeldet sind,

2. die in der Schweiz wohnen, jedoch über keinen Hauptwohnsitz in der Schweiz verfügen

g. Mittlere Wohnbevölkerung: Als mittlere ständige oder nichtständige Wohnbevölkerung gilt jeweils der Durchschnitt der entsprechenden Zahlen am 1. Januar und am 31. Dezember desselben Jahres.

h. Aufstockung: Erweiterung des Umfangs der Erhebung ohne Aufnahme von zusätzlichen Fragen.

2. Abschnitt: Statistiken

Art. 3 Die Statistiken der Volkszählung

Di e Statistiken der Volkszählung umfassen:

a. Basisstatistiken;

b. Strukturstatistiken;

c. thematischen Statistiken;

d. Statistiken zu aktuellen Fragestellungen (Omnibus-Statistiken).

Art. 4 Basisstatistiken zu Personen und Haushalten

1 Die Basisstatistiken zu Personen und Haushalten liefern demografische Informationen zu folgenden Bereichen:

a. Stand und Struktur der Bevölkerung;

b. Bevölkerungsbilanzen;

c. natürliche und räumliche Bevölkerungsbewegungen;

d. Stand und Zusammensetzung der Privat- und Kollektivhaushalte.

2 Sie werden auf der Basis der Registererhebungen erstellt.

Art. 5 Basisstatistiken zu Gebäuden und Wohnungen

1 Die Basisstatistiken zu Gebäuden und Wohnungen liefern Informationen zu folge nde n Bereichen: