Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/16: Heilmittelverordnungspaket III · 58 Seiten
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Anhörungsbericht Heilmittelverordnungspaket III AMBV, VAM, PhaV, MepV, TAMV
schlagen folgende Formulierung vor: „Spitalapotheken, deren fachliche Leitung durch eine Medizinalperson nach dem Bundesgesetz über die Medizinalberufe ausgeübt wird…“.
Beilage zu Ziff. II, Anhang 1a (Art. 6 Abs. 2)
pharmaSuisse, BAV und AAV machen geltend, dass die nochmalige gesetzliche Verankerung der GMP in kleinen Mengen unnötig ist, da sie Bestandteil der Pharmakopöe sind und beantragen die Streichung des ganzen Anhangs. Auch GaCons beantragt die Streichung und verweist auf die Begründung in Art. 6 Abs. 2. TG begrüsst die Aufnahme von Anhang 1a.