Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten

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Notwendigkeit einer Gesamtstrategie für Prävention und Gesundheitsförde-

rung

Der heutigen Präventions- und Gesundheitsförderungslandschaft fehlt eine Gesamtstrategie im Sinne übergeordneter Präventions- und Gesundheitsförderungsziele. Dadurch wirkt sie infolge der aufgrund verschiedener Spezialgesetze tätigen Akteure, der unterschiedlichen Organisations- und Zusammenarbeitsformen, aber auch der unterschiedlichen Prioritätensetzung in den Kantonen unübersichtlich. Die Doppelspurigkeiten und Kompetenzüberschneidungen, aber auch die Lücken in den Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten sind zahlreich. So sind insbesondere im Bereich der Krankheitsprävention und der Gesundheitsförderung die Koordination und die Zusammenarbeit der Akteure sowie die koordinierte Umsetzung der verschiedenen Massnahmen bislang nicht verbindlich geregelt.

Aufgabenteilung Bund – Kantone

In denjenigen Themenbereichen, in denen sich aufgrund bestehender Spezialgesetze eine Tradition in der Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen etabliert hat (z.B. Suchtprävention, Bekämpfung übertragbarer Krankheiten), werden die Aufgaben gut gemeinsam bewältigt. Aber diverse neue Fragestellungen wie z.B. die Prävention von psychischen Krankheiten, die Prävention der Pflegebedürftigkeit oder die Bekämpfung des Übergewichts werden nicht zuletzt infolge des Fehlens einer bundesgesetzlichen Grundlage nicht oder noch nicht gemeinsam bearbeitet. Dies führt insbesondere auch bei den privaten Präventions- und Gesundheitsorganisationen zu Unsicherheiten. Viele Kantone wünschen eine stärkere Rolle des Bundes bei komplexen Aufgaben. Dabei soll der Bund nach Anhörung der Kantone primär Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeutung in den Bereichen Expertise, Information und Koordination des Vollzugs übernehmen.

Verbesserung der Steuerung bei den Präventionsabgaben

Die heutigen Modalitäten der Steuerung und Verwendung der Präventionsabgaben – insbesondere des Zuschlags auf der KVG-Prämie – sind für einen optimierten Mitteleinsatz ungünstig. Auch die Abgrenzungen zwischen Aufsicht (politischrechtliche Kontrolle), Mittelvergabe und Umsetzung sind oft nicht durchschaubar.

Finanzierung von Präventions- und Gesundheitsorganisationen

Die Finanzierung von Gesundheitsligen, die in der Prävention und Gesundheitsförderung tätig sind, erfolgt heute vor allem über das Bundesgesetz vom 19. Juni 195929 über die Invalidenversicherung (IVG) und das Bundesgesetz vom 22. Juni 196230 über Bundesbeiträge an die Bekämpfung der rheumatischen Krankheiten. Die Finanzhilfe für Aufgaben der Gesundheitsligen soll sich aber über diese Anwendungsbereiche hinaus erstrecken.

1.1.5 Reformbestrebungen in den 1980er Jahren

In der Botschaft vom 22. März 1978 über die Volksinitiative gegen Suchmittelreklame (so genannte Guttempler-Initiative) gab der Bundesrat bekannt, dass er in der

29 SR 831.20

30 SR 818.21