Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten

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heitspolitische Schwerpunkte gesetzt werden, hat das EDI das BAG im Herbst 2004 damit beauftragt, im Hinblick auf ein mögliches neues «Präventionsgesetz» die aktuellen gesetzlichen Regelungen von Prävention und Gesundheitsförderung einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Fachkommission «Prävention + Gesundheitsförderung»

Basierend auf den Vorarbeiten des BAG, welche zum Ergebnis führten, dass ein «Präventionsgesetz» auf der bestehenden Verfassungsgrundlage realisierbar ist, setzte das EDI am 5. September 2005 die Fachkommission «Prävention + Gesundheitsförderung» (Fachkommission PGF2010) mit dem Auftrag ein, die inhaltlichen und fachlichen Voraussetzungen sowie die politische Machbarkeit einer rechtlichen Neuregelung von Prävention und Gesundheitsförderung zu prüfen. Die Fachkommission PGF2010 unterbreitete dem EDI im Juni 2006 einen Bericht zur Zukunft von Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz, der unter anderem Empfehlungen für die im Hinblick auf eine Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung zu ergreifenden Massnahmen enthält.34 Es sind dies insbesondere:

- die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung im Gesundheitssystem und in der Gesundheitspolitik, aber auch in anderen Politikbereichen wie Umwelt-, Bildungs-, Wirtschafts- oder Sozialpolitik;

- die Etablierung eines strukturierten, partizipativen und kontinuierlichen Prozesses zur Erarbeitung von nationalen Gesundheitszielen im Bereich von Prävention und Gesundheitsförderung, um Steuerung und Koordination der Massnahmen zu verbessern;

- die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips auf der Umsetzungs- und Massnahmenebene (Pluralität der Akteure) und Ausbau der Aufgaben und Kompetenzen der Sozialversicherer (KV, UV, IV);

- die Schaffung einer gesamtschweizerisch tätigen Einrichtung für Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung (Zusammenführung der bestehenden Institutionen) und Bündelung der bestehenden Finanzquellen bei gleichzeitiger Reduktion der Zweckbindung der Verbrauchssteuern;

- der Erlass eines Bundesgesetzes zu Prävention und Gesundheitsförderung (Rahmengesetz) sowie eines Bundesgesetzes zur Bekämpfung der nichtübertragbaren Krankheiten (insbesondere auch der psychischen Störungen);

- die systematische Überprüfung von politischen Entscheiden und Rechtserlassen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit.

Länderbericht von OECD und WHO

Im Rahmen der vom Vorsteher des Eidg. Departements des Innern im Frühjahr 2005 bei der OECD und der WHO in Auftrag gegebenen Überprüfung des schweizerischen Gesundheitssystems wurde neben dem Gesundheitsversorgungssystems auch der Bereich «Öffentliche Gesundheit» analysiert.

34 Zukunft von Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz. Bericht der Fachkommission «Prävention + Gesundheitsförderung» zuhanden des Eidg. Departements des Innern, Bern, Juni 2006 – einsehbar unter: www.bag.admin.ch/pgf2010.