Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten

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Die Ergebnisse wurden im Oktober 2006 im Länderbericht über das Schweizerische Gesundheitssystem publiziert.35 Die OECD und die WHO kommen darin zu dem Schluss, dass die Schweiz ein besseres Gleichgewicht von Prävention und kurativer Medizin anstreben sollte, zumal die vielfachen Zuständigkeiten in diesem Bereich trotz einer beträchtlichen Anzahl von Programmen und Projekten zu disparaten und weitgehend unkoordinierten Aktivitäten geführt haben. Zur Verbesserung des Systems schlagen sie unter anderem vor:

- die Koordination der Politiken durch ein Rahmengesetz zu Prävention und Gesundheitsförderung;

- die Konzentration auf Themenbereiche, die für die öffentliche Gesundheit von besonderer Bedeutung sind (z.B. Tabakprävention, Alkoholkonsum, Regelung der Salzzufuhr) oder denen in der Vergangenheit zu wenig Beachtung geschenkt wurde (z.B. psychische Gesundheit oder Übergewicht);

- die Förderung von kostenwirksamen Präventionsmassnahmen;

- die Ausweitung einiger Krebs-Früherkennungsprogramme, insbesondere desjenigen für Brustkrebs;

- die Schaffung von Anreizen für Investitionen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung.

1.1.7 Auftrag des Bundesrates

Sowohl die Fachkommission PGF2010 wie auch die Experten von OECD und WHO kommen in ihren Berichten36 zum Schluss, dass aufgrund der aktuell bestehenden Strukturschwäche im Bereich von Prävention und Gesundheitsförderung eine Verbesserung des Gleichgewichts zwischen Prävention und kurativer Medizin, aber auch eine Verbesserung der Koordination und der Effizienz der bereits laufenden Aktivitäten, nur durch den Erlass von neuen rechtlichen Grundlagen ereicht werden kann.

Der Bundesrat folgte diesen Empfehlungen und entschied am 28. September 2007, dem EDI den Auftrag zu erteilen, bis im Herbst 2008 als Grundlage für die Eröffnung der Vernehmlassung einen Vorentwurf der notwendigen rechtlichen Grundlagen inklusive erläuterndem Bericht zu erarbeiten. Dabei seien die Vorarbeiten und Empfehlungen der Fachkommission PGF2010 vom Juni 2006 sowie der OECD und der WHO, die sie in ihrem Länderbericht Schweiz vom Oktober 2006 abgegeben haben, zu berücksichtigen.

Gemäss dem Entscheid des Bundesrates sollen die neuen rechtlichen Grundlagen insbesondere folgende Aspekte regeln:

- Massnahmen des Bundes und der Kantone zur Prävention von nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten, welche stark verbreitet oder bösartig sind (Art. 118 Abs. 2 Bst. b BV);

- Koordination und gemeinsame Ausrichtung der Präventions- und Gesundheitsförderungsaktivitäten des Bundes, der Kantone und privater Akteure

35 OECD und WHO: OECD-Berichte über Gesundheitssysteme. Schweiz. Paris, 2006.

36 Vgl. Fussnoten 32 und 33.