Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten
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Jahres 2008 (3'775 Franken) macht die Abgabe heute ungefähr 0,06% der durchschnittlichen Jahresprämie ausmachen. Damit liegt der Zuschlag prozentual weiterhin deutlich unter den Zuschlägen, die im Bereich der Nichtberufsunfallprävention (nach Art. 2 der VO vom 6. Juli 198387 über die Festsetzung der Prämienzuschläge für die Unfallverhütung 0,75% der durchschnittlichen Nettoprämie der Nichtberufsunfallversicherung) bzw. der Strassenverkehrsprävention (nach Art. 1 der VO vom 13. Dezember 197688 über einen Beitrag für die Unfallverhütung im Strassenverkehr ebenfalls 0,75% der Nettoprämie der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung) erhoben werden.89
Der vorliegende VE PrävG enthält keine Massnahmen, die sich direkt an Unternehmen richten. Hingegen kann insbesondere die Kommunikationsbranche durch die Möglichkeit zusätzlicher Aufträge für Informationstätigkeiten und insbesondere massenmediale Kampagnen von einem verstärkten Engagement des Staates im Bereich der Krankheitsverhütung und Gesundheitsförderung profitieren.
Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
Der Gesundheitszustand fördert zusammen mit der Bildung die Akkumulation und den Abruf des vorhandenen Erfahrungs-, Fähigkeits- und Wissenspotentials (Humankapital oder Humanvermögen) einer Bevölkerung. Mit dem technischen Fortschritt und dem (privaten und öffentlichen) Kapital gehört das Humankapital heute zu den entscheidenden Wachstumsfaktoren. Die individuelle Gesundheit und der Gesundheitszustand der Bevölkerung haben daher einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Wirtschaftslage eines Landes. Zum einen bremst ein besserer Gesundheitszustand das Anwachsen der Gesundheitsausgaben. Zum anderen erhöht er durch eine verlängerte Gesundheitserwartung und entsprechend verbesserte Partizipationsmöglichkeiten am Arbeitsplatz das Produktionspotential der Bevölkerung. Dies ist angesichts der demographischen Herausforderungen («demographischen Schrumpfung») wünschenswert. Es sind daher längerfristig positive fiskalische und nicht fiskalische Auswirkungen auf die Volkswirtschaft zu erwarten.
Erhöhte Gesundheitsrisiken gehen nicht nur mit höheren Krankheitsbehandlungskosten (direkte Kosten), sondern auch mit Folgekosten z.B. durch Arbeitsausfall (indirekte volkswirtschaftliche Kosten) einher (siehe Tabelle 6 auf nächste Seite).
Es liegt inzwischen eine Reihe von gesundheitsökonomischen Studien vor, welche – wie in Tabelle 6 dargestellt – die direkten oder indirekten Kosten der durch Prävention teilweise vermeidbaren Krankheiten bestimmen und/oder die Wirtschaftlichkeit von Präventionsmassnahmen beurteilen. Dabei werden sowohl verschiedene Massnahmen miteinander als auch deren Kosten mit den gesundheitlichen Effekten verglichen; zugleich werden die Kosten des Nicht-Handelns (d.h. der Verzicht auf Präventionsmassnahmen) erfasst. Für die Schweiz fehlt derzeit ein breit akzeptierter Ansatz, der es erlaubt, die verschiedenen Massnahmen mit einer einheitlichen Methode zu beurteilen.
87 SR 832.208
88 SR 741.811
89 Der Prämienzuschlag für die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten beläuft sich nach Art. 1 der Verordnung vom 6. Juli 1983 über die Festsetzung der Prämienzuschläge für die Unfallverhütung (SR 832.208) auf 6,5% der Nettoprämie der Berufsunfallversicherung.