Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten

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Abbildung 2: Entwicklung der Gesundheitsausgaben der öffentlichen Hand in Prozentan-

teilen des BIP zwischen 2005 und 205094

Gesundheitsausgaben der öffentlichen Hand (in % des BIP)

8.0%

7.5%

7.0%

6.5%

6.0%

5.5%

5.0%

4.5%

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 20452050

«Pure-Ageing-Szenario» Referenz-Szenario «Healthy-Ageing-Szenario»

Eine vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium im April 2008 publizierte Studie zur Kostenentwicklung in der Langzeitpflege kommt zu einem ähnlichen Schluss:95 Werden die 65-jährigen und Älteren auch in Zukunft trotz zunehmender Lebenserwartung nicht später pflegebedürftig als heute, bleiben dies aufgrund der Zunahme der Lebenserwartung aber länger, so steigen die Kosten für die Langzeitpflege von heute 7,3 Milliarden Franken (Basisjahr 2005) auf 17,8 Milliarden Franken im Jahr 2030 an.96 Tritt die Pflegebedürftigkeit hingegen später auf (Abnahme der Inanspruchnahme), so werden sich die Kosten auf 16,2 Milliarden Franken belaufen, was einer Kosteneinsparung von 1,6 Milliarden Franken pro Jahr entspricht. Diese Ergebnisse zeigen gemäss Aussagen der Autoren der Studie deutlich, welchen Stellenwert Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen, die zu einer Verbesserung des Gesundheitszustands der älteren Bevölkerung und zur Wahrung der Selbständigkeit im Alter beitragen, bei der Eindämmung des Kostenanstiegs in der Langzeitpflege haben könnten.

Wie unter Ziffer 1.1.2 ausgeführt beliefen sich die statistisch erfassten Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung im Jahre 2005 auf 1,13 Milliarden Franken. Dies entspricht 2,1% der Gesamtausgaben für das schweizerische Gesundheitssystem. Damit liegt die Schweiz unter dem Durchschnitt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von 2,7%. In diesem Betrag nicht enthalten sind die Aufwendungen für die medizinische Prävention, welche auf der Grundlage von Artikel 26 KVG durch die obligatorische Krankenpflegeversiche-

94 Quelle: Eidg. Finanzverwaltung

95 Schweizerisches Gesundheitsobservatorium: Les coûts des soins de longue durée d'ici à 2030 en Suisse. Arbeitsdokument 34, Neuenburg, April 2008 – einsehbar unter www.obsan.admin.ch.

96 Ein Grossteil des Kostenwachstums, das direkt mit der aufgrund der demografischen Entwicklung wachsenden Anzahl der über 80-jährigen Personen zusammenhängt, ist unvermeidbar.