Bericht BetmKV und BetmSV

Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 54 Seiten

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Artikel 66

BS, Grüne, COROMA, FOSUMOS und SSAM verweisen auf ihren Kommentar zu Artikel 3, wonach die Klassifizierung der kontrollierten Substanzen in das jeweilige Verzeichnis a bis d nach den Kriterien „Gefährlichkeit“ und „Missbrauchspotential“ nicht wissenschaftlich gestützt werde und damit die unterschiedlichen Bewilligungsinstanzen keine Rechtfertigung finden. (Vgl. dazu auch ihre Bemerkungen zur BetmVV-EDI.)

Artikel 67

BS, Grüne, COROMA, FOSUMOS und SSAM vgl. Kommentar zu Artikel 66.

kf begrüsst den Vollzug des BAG in dieser Form, bezweifelt jedoch, dass die notwendigen Ressourcen für die Kontrollen des Hanfanbaus nach Artikel 67 BetmKV und Artikel 8 Absatz 7 nBetmG zur Verfügung stünden.

Artikel 68

ZG wünscht die Einführung einer Meldepflicht oder mindestens eines Melderechts für Krankenversicherer an die zuständigen kantonalen Behörden bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch von kontrollierten Substanzen, da viele Missbräuchen durch Patientinnen und Patienten oder Medizinalpersonen nur den Krankenversicherern bekannt würden.

Artikel 70

AG, AR, JU, GL, LU, NE, NW, SZ, UR, VS, ZG, ZH, KAV und GDK wollen keinen einseitigen Informationsfluss vom Kanton ans Institut und fordern einen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen dem Institut und den zuständigen kantonalen Behörden über Betriebe mit einer Herstellungs- bzw. Grosshandelsbewilligung mit kontrollierten Substanzen.

ZG fordert die Harmonisierung der Datenübermittlung mit dem MedReg.

Absatz 1

GE fordert die ausdrückliche Nennung der Tierärztinnen und Tierärzte, da auch sie zur Selbstdispensation berechtigt seien.

Artikel 71

LU fordert auch bei der Zusammenarbeit zwischen dem Institut und dem Bundesamt für Polizei die Einführung einer vorgängigen Informationspflicht der kantonalen Vollzugsbehörden über Aktivitäten des Instituts im betroffenen Kanton.

Artikel 72

BS, Grüne, COROMA, FOSUMOS und SSAM verweisen auf ihren Kommentar zu Artikel 66.

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