Bericht BetmKV und BetmSV
Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 54 Seiten
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Artikel 75
LU und ZG fordern die generelle Ausnahme der kantonalen Vollzugsbehörden und Institutionen von der Gebührenpflicht.
8. Kapitel: Nationale und Internationale Organisationen (Artikel 76 bis 78)
ZG ist der Meinung, dass die allgemeinen Bestimmungen sowie diejenigen über die Betriebs- und Anbaubewilligung auch für nationale und internationale Organisationen gelten würden und verlangt die Prüfung der Einbettung dieser Spezialregelung sowie die Klärung ihres Verhältnisses zu den allgemeinen Bestimmungen.
Artikel 76 Buchstabe c
IKRK verlangt eine Ergänzung, die ihm ermöglicht, kontrollierte Substanzen in humanitären Notfällen auch in der Schweiz abzugeben.
Artikel 77 Absatz 1
IKRK ist der Meinung, dass diese Bewilligung nicht ausschliesslich vom Institut erteilt werden soll, da auch kontrollierte Substanzen importiert würden und fügt hinzu, dass die Etikettierung ohne englische Version, wie es in der Schweiz üblich ist, sei im weltweiten Gebrauch nicht brauchbar.
Artikel 79
TG und ZH lehnen eine Kriminalisierung der Verletzung der Meldepflicht eines Off-label-use als unverhältnismässig ab und fordern die ersatzlose Streichung.
GR ist der Meinung, dass es für die Einführung einer solchen Strafnorm eines Gesetzes im formellen Sinn bedarf, da es sich um eine starken Eingriff in die Autonomie der Bürger handle.
Absatz 1
ZG ist der Meinung, dass die Bestimmung dem nBetmG widerspreche und fordert die entsprechende Überarbeitung.
Buchstabe a
Gemäss LU genügt ein Verweis auf die Strafbestimmungen im nBetmG.
Artikel 80 Absatz 2
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