Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/78: Revision des Lebensmittelgesetzes · 64 Seiten

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standortes Schweiz. Für die Konsumentinnen und Konsumenten sind technische Handelshemmnisse von Nachteil, weil sie zu einer geringeren Produkteauswahl und zu höheren Preisen führen13.

1.2.2 Fehlender Zugang zu den Systemen der EG für die Lebensmittel- und die Produktsicherheit

Die EG hat in den letzten Jahren in sich konsistente Systeme der Lebensmittel- und der Produktsicherheit entwickelt (technische Vorschriften, Zulassungsverfahren, Schnellwarnsysteme, unabhängige Risikobewertungsstelle, usw.). Obschon die Schweiz mitten in Europa liegt, war es ihr bisher nicht möglich, an diesen Systemen teilzunehmen. Angesichts der Globalisierung des Handels mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen ist die Aufrechterhaltung des bisherigen schweizerischen Systems mit eigenen technischen Vorschriften sowie eigenen Risikobeurteilungen und ohne Vernetzung mit den umliegenden Staaten auf die Dauer weder aus der Sicht des Gesundheitsschutzes noch aus wirtschaftlichem Blickwinkel sinnvoll. Die grossen Krisen der letzten Jahre bei Lebensmitteln und den Gebrauchsgegenständen hatten ihren Ursprung ausserhalb der Schweiz oder gar ausserhalb Europas. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit mit der Europäische Kommission der beste Garant dafür ist, den Gesundheitsschutz in diesem Bereich aufrecht erhalten zu können.

1.3 Die vorgeschlagene Regelung

1.3.1 Die Ziele der Revision

Der Bundesrat hat durch das Verabschieden der Botschaft zur Teilrevision des THG bekräftigt, dass er bereit ist, die Beseitigung technischer Handelshemmnisse zur Belebung des Wettbewerbs im Inland sowie zur Senkung der Kosten für die Unternehmen und Konsumenten voranzutreiben. Eines der Hauptziele der vorliegenden Revision ist die Angleichung der schweizerischen technischen Vorschriften in den Bereichen Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände an diejenigen der EG. Dies umso mehr als die ersten Verhandlungen über ein Abkommen im Lebensmittelbereich zwischen der Schweiz und der EG gezeigt haben, dass die mittelfristig angestrebte Teilnahme der Schweiz an den Systemen der Lebensmittelsicherheit und der Produktsicherheit der EG nur dann möglich ist, wenn die Schweiz den für diese Bereiche relevanten "acquis communautaire" ins schweizerische Recht übernimmt.

Die kurzfristigen Ziele dieser Revision lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Schaffen der Rahmenbedingungen, um gegebenenfalls den "acquis commu-

nautaire" im Bereich der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (einschliesslich Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Spielzeug) ins schweizerische Recht übernehmen zu können.

13 Vgl. dazu Ziff. 1.4.1 der Botschaft vom 25. Juni 2008 des Bundesrates zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse, BBl 2008 7275 ff (im Folgenden "Botschaft zur Teilrevision des THG" genannt).