Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/78: Revision des Lebensmittelgesetzes · 64 Seiten
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eingebunden und die Behörden geben an den zugelassenen Grenzkontrollstellen (Flughäfen Genf und Zürich) kontrollierte tierische Lebensmittel für die Weiterverteilung im gesamten EU- bzw. EWR-Raum frei. An diesen Flughäfen ist die Schweiz faktisch "EU-Aussengrenze". Sie muss das EG-Recht für Einfuhren aus Drittstaaten so vollziehen, wie es die EU-Mitgliedstaaten tun müssen, wenn über sie Lebensmittel in den EU-Binnenmarkt importiert werden.
Weil der Gemischte Veterinärausschuss für tierische Lebensmittel die Gleichwertigkeit der schweizerischen Bestimmungen mit denjenigen der EG anerkannt hat, werden die eingeführten tierischen Lebensmittel an den beiden genannten Flughäfen ausschliesslich daraufhin geprüft, ob sie dem schweizerischen Recht entsprechen. Ist dies der Fall, werden sie für die Einfuhr freigegeben. Heute noch bestehende Unterschiede zwischen dem schweizerischen Recht und dem EG-Recht müssen unverzüglich beseitigt werden, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass tierische Lebensmittel in den EG-/EWR-Raum gelangen, welche dem Recht des Bestimmungslandes nicht entsprechen. Diese Problematik ist umso brisanter als nicht dem EG-Recht entsprechende Lebensmittel der Europäischen Kommission gegebenenfalls über das Schnellwarnsystem der EG gemeldet werden müssen.
1.8 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Motion Wyss 08.3574 vom 1. Oktober 2008 "Lebensmittelhygiene in Restaurants": Der Bundesrat wird aufgefordert, das Lebensmittelgesetz dahingehend abzuändern, dass Veröffentlichungen lebensmittelhygienischer Beanstandungen von Restaurants möglich sind. Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält die erforderlichen Rechtsgrundlagen, um Veröffentlichungen im Rahmen der vom EG-Recht vorgesehenen Transparenz zu ermöglichen.
Stand am 12.05.2009: Der Bundesrat hat am 26.11.2008 die Ablehnung der Motion beantragt. Im Plenum noch nicht behandelt.
Motion Reimann 08.3048 vom 10.3.2008 "Transparenz bei Lebensmittelkontrollen":
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Lebensmittelgesetzes (LMG) vorzuschlagen, so dass mehrfach aufgetretene und gravierende Verstösse (z.B. grobe Missachtung der Hygienevorschriften, Falschdeklaration von Lebensmitteln) öffentlich gemacht und die betroffenen Betriebe mit Namen genannt werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält die erforderlichen Rechtsgrundlagen, um solche Veröffentlichungen im Rahmen der vom EG-Recht vorgesehenen Transparenz zu ermöglichen.
Stand am 12.05.2009: Der Bundesrat hat am 21.5.2008 die Ablehnung der Motion beantragt. Im Plenum noch nicht behandelt.
2. Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
2.1 Vorbemerkungen
Der vorliegende Gesetzesentwurf orientiert sich in vielen Bereichen am geltenden Lebensmittelgesetz vom 9. Oktober 1992. Soweit daraus Bestimmungen unverändert