Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/91: Revision des Finanzkontrollgesetzes · 14 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht

kontrollen mindestens im bisherigen Ausmass ihre Aktivitäten im Bereich der direkten Bundessteuer weiterführen. Eine effiziente Kontrolle der Steuererhebung wird primär das Aufdecken von fehleranfälligen Abläufen ermöglichen. Da in einigen Kantonen seit Jahren keine Prüfungen der direkten Bundessteuer durch Finanzaufsichtsorgane durchgeführt wurden, liegt ein weites Prüffeld vor. Allerdings wird die EFK auch in Zukunft die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzaufsichtsorganen fördern und Prüfungen der kantonalen Finanzkontrollen nach dem Prüfplan für die direkte Bundessteuer berücksichtigen.

5.2 Finanzielle und personelle Auswirkungen für die Kantone und Gemeinden

Die meisten Kantone verfügen heute über professionelle und unabhängige Finanzaufsichtsorgane. Die vorliegende Revision verstärkt die vertikale Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und allenfalls Gemeinden nach der Richtlinie des Bundesrates.2 Der Gesetzesentwurf überlässt den kantonalen Finanzkontrollen zu entscheiden, ob und in welchem Ausmass sie ihre Ressourcen für die Prüfung der direkten Bundessteuer oder anderen Bestandteile der Staatsrechnung des Bundes einsetzen wollen.

6 Erledigung parlamentarischer Vorstösse und die Legislaturplanung

Am 14. Juni 2007 wurde die Motion 07.3282 der nationalrätlichen Kommission zur NFA (Kommission 06.094-NR) überwiesen. Mit der vorliegenden Revision des Finanzkontrollgesetzes wird die Abschreibung der Motion beantragt. Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 23. Januar 2008 über die Legislaturplanung 2007-2011 (BBl 2008 753) noch im Bundesbeschluss vom 18. September 2008 über die Legislaturplanung 2007-2011 erwähnt (BBl 2008 8543).

7 Verhältnis zum europäischen Recht

7.1 Vorschriften der europäischen Gemeinschaft

Bei der Einführung der Prüfkompetenz der EFK im Rahmen des Übergangs zur NFA (Art. 6 Bst. j FKG), welche der EFK sogar die Einsicht in die Steuerakten der kantonalen Steuern gewährt, wurden keine internationalen Verpflichtungen der Schweiz tangiert.3 Ebenso ist keine Kollision mit europäischem Recht zu sehen, wenn das oberste Finanzaufsichtsorgan eines Staates die Finanzaufsicht über die gesamten Staatsfinanzen ausübt oder Einsicht in Steuerakten nimmt. Wird auf internationalem Niveau von einer Obersten Rechnungskontrollbehörde (ORKB) gesprochen (in der schweizerischen Terminologie ist es das oberste

Finanzaufsichtsorgan), so wird davon ausgegangen, dass diese Behörde den Anforderungen

2 Richtlinie vom 16. Oktober 2002 zuhanden der Bundesverwaltung betreffend die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden

3 Botschaft zur Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs sowie zum Bundesgesetz über die Änderung von Erlassen im Rahmen des Übergangs zur NFA (BBl 2007 645). Der Bundesrat hat im Rahmen seiner ersten NFA-Botschaft (BBl 2002 2534) eine umfassende Analyse vorgenommen und die gesamte Vorlage aus europapolitischer Perspektive gewürdigt.