Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/91: Revision des Finanzkontrollgesetzes · 14 Seiten
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der Lima-Deklaration entspricht. Mit der vorliegenden Revision soll diesen Kriterien entsprochen werden.
7.2 Der Europäische Rechnungshof
Die Lösung, die die Europäische Union gewählt hat, ist mit dem vorliegenden Vorschlag vergleichbar. Auch in der EU prüft der Europäische Rechnungshof (ERH) alle EU-Gelder, das heisst Einnahmen und Ausgaben. Die Zusammenarbeit zwischen ERH und ORKB entspricht ebenfalls dem Konzept des Gesetzesentwurfes, denn die Zusammenarbeit der jeweiligen ORKB ist willkommen, erfolgt aber freiwillig. Die Unterstützung des ERH ist auf jeden Fall geschuldet.
Die Zusammenarbeit des ERH mit den ORKB der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist an die Zuständigkeit des Hofes für die Prüfungen der EU-Mittel gekoppelt. Da diese Mittel in der Regel von den Behörden der betreffenden Länder verwaltet werden und die ORKB diese Behörden prüfen, ist eine enge Zusammenarbeit für eine wirksame und effiziente Durchführung der Aufgaben unverzichtbar. Die Zusammenarbeit findet in erster Linie im Rahmen des Kontaktausschusses der ORKB der EU-Mitgliedstaaten statt. Sie erfolgt unter Wahrung der Unabhängigkeit und des verfassungsmässigen Auftrages der einzelnen Rechnungskontrollbehörden. Der Kontaktausschuss fördert die Zusammenarbeit und ermöglicht die praktische Umsetzung gemeinsamer Initiativen zur Entwicklung der Prüfungsmethodik und Erhöhung der operationellen Effizienz der beteiligten Einrichtungen. Die Rahmenstruktur des Kontaktausschusses dient auch der grundsätzlichen Verständigung über die Erfüllung der in Artikel 248 Absatz 3 des Vertrags der Europäischen Gemeinschaft vorgesehenen Verpflichtung, die Prüfung des ERH in Verbindung mit der ORKB durchzuführen. Neben dem erleichterten Informationsaustausch zwischen den ORKB und dem ERH ermöglichte diese Struktur beachtliche Fortschritte bei der wirksamen Zusammenarbeit der einzelnen Behörden, die prüfen, wie Gemeinschaftsmittel verwaltet werden.4 Die Hauptaufgabe des ERH besteht darin, einen jährlichen Bericht über die Verwendung der Gemeinschaftsmittel vorzulegen. Dennoch verwendet der Rechnungshof einen beachtlichen Teil seiner Ressourcen für die Prüfung der Eigenmittel, das heisst der Einnahmen der Europäischen Union, auch wenn es in der EU keine EU-Steuern gibt, welche die Mitgliedstaaten einzuziehen hätten. In der Praxis unterrichtet der ERH die nationalen Rechnungshöfe rechtzeitig über seine Prüfungen, damit diese entscheiden können, ob und in welcher Form sie sich an den Prüfungen beteiligen. Um die Zusammenarbeit noch weiter zu verbessern, pflegen der ERH und die ORKB einen regelmässigen Meinungs- und Informationsaustausch.
8 Internationale Anforderungen
8.1 INTOSAI und die Deklaration von Lima
Die Deklaration von Lima legt den Mindeststandard für die Unabhängigkeit und Tätigkeit der ORKB fest, welche die Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) am IX. Kongress in Lima im Oktober 1977 als Magna Charta der öffentlichen Finanzkontrollen aufgestellt hat. Zum 30-jährigen Bestehen wurde die Deklaration von Lima
4 Europäischer Rechnungshof vgl. http://eca.europa.eu/portal/page/portal/cooperation