Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/91: Revision des Finanzkontrollgesetzes · 14 Seiten
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zelne Aufsichtstätigkeiten explizit als Aufgabe der ESTV umschrieben. Diese Aufsicht reicht sehr weit. Die ESTV versteht ihre Aufgabe als Fachaufsicht im Steuerbereich und nicht als Finanzaufsicht. Sie konzentriert ihre Aufsicht vor allem auf die Veranlagung (materielle Rechtmässigkeit) und die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Steuerverwaltungen (korrekte und gleichmässige Rechtsanwendung). Die ESTV begrüsst den vorliegenden Vorschlag für eine flächendeckende Finanzaufsicht. Gestützt auf die gemachten Erfahrungen befürchtet sie keine Doppelspurigkeit der Prüfungen.
Derzeit erhalten die Kantone 17 Prozent der Erträge der direkten Bundessteuer. Die Abrechnung erfolgt derart, dass die Kantone 83 Prozent der Erträge an den Bund abliefern. Die Erträge der direkten Bundessteuer stehen jedoch zu 100 Prozent bei den Einnahmen in der Staatsrechnung und zu 17 Prozent beim Transferaufwand als Anteile Dritter an Bundeserträgen. Dies entspricht dem Bruttoprinzip der Rechnungslegungsgrundsätze des Bundes. Die zurückbehaltenen Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer werden als Durchlaufposten oder als Transferaufwand bezeichnet. Das sind Bundeseinnahmen, welche der Bund nicht frei zur Finanzierung seiner Stammaufgaben zur Verfügung hat.1
1.4 Bisheriger Lösungsansatz
Mit der Verstärkung der externen Revisionstätigkeit der EFK und der Einführung der Prüfstandards der Schweizerischen Treuhandkammer musste eine Lösung für die Prüflücke bei der direkten Bundessteuer gefunden werden. Im Jahre 2002 hat die EFK mit den kantonalen Finanzkontrollen die gemeinsame Arbeitsgruppe «Steuern» der schweizerischen Konferenz der Finanzkontrollen errichtet und in diesem Rahmen ein Prüfprogramm für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer aufgestellt. Im Rhythmus von drei Jahren sollen alle für die Finanzaufsicht relevanten Bereiche vom Steuerregister bis hin zur Ablieferung überprüft werden. Der Prüfplan ist den kantonalen Finanzkontrollen mit einer Vereinbarung über die freiwillige Durchführung von Prüfungen unterbreitet worden. 14 Kantone haben die Vereinbarung unterzeichnet. Eine weitere Behörde unterzeichnete die Konvention, wies allerdings darauf hin, dass ihre Ressourcen eine jährliche Prüfung ausschlössen.
Gestützt auf den Prüfplan der Finanzkontrollen wurden in den letzten Jahren zum Beispiel Differenzen zwischen der kantonalen Steuer- und Finanzbuchhaltung zu den Zahlen, die der ESTV gemeldet wurden, festgestellt oder ungenügende Debitorenüberwachung und lückenhaftes Management der Verlustscheine entdeckt. Abrechnungen erleiden oft Verzögerungen. Eine Prüfung hat sogar ergeben, dass der Bundesanteil der Quellensteuer mehrere Jahre nicht abgeliefert wurde. Der Nachweis und die Genehmigung sowie die Rückverfolgbarkeit von Korrekturen waren in mehreren Fällen nicht gegeben. Durch die Prüfungen wurden die Durchführung und Auswertung von Plausibilitäts- und anderen Kontrollen durch die Behörde selbst und die Handhabung der grundlegenden Elemente eines internen Kontrollsystems angeregt.
In den vergangenen Jahren sind der EFK unregelmässig Prüfberichte zugesandt worden, unabhängig davon, ob sich die kantonale Behörde verpflichtet hat oder nicht. Seit 2002 hat die EFK in 19 Kantonen mit den kantonalen Organen eine gemeinsame Prüfung vorgenommen. Für das Jahr 2008 wurden der EFK acht Prüfberichte und eine Mitteilung einer durchgeführ-
1 Staatsrechnung 2008 Band 1, Haushaltsentwicklung Seite 21 bzw. 25 und Erläuterungen zur Jahresrechnung Seite 56