Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/93: Ratifikation des Übereinkommens vom 30. Mai 2008 über Streumunition und Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996, Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren · 41 Seiten

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5.3. Ausklammerung von Suchzündermunition

Die im Übereinkommen enthaltene Definition von Streumunition klammert mittels fünf kumulativer Kriterien modernste Typen von Munition mit Muttergeschossprinzip vom Anwendungsbereich des Übereinkommens aus. Die sog. Suchzündermunition (z.B. SMArt, siehe Kap. 1.4.1) entspricht einer Entwicklung in Richtung aktiver Zielsuche, mehr Präzision und weniger Submunitionen sowie elektronischen Sicherheiten gegen Blindgänger.

Jene Hauptmerkmale, welche in Kombination typisch für problematische Streumunition sind

– mechanisches Entsichern, Aufschlagzünder, Reibungsempfindlichkeit – finden sich in Suchzündermunition entweder nicht oder zumindest nicht mehr in kombinierter Form. Die elektronischen Komponenten im Allgemeinen und die eingebauten Selbstzerstörungs- und Selbstdeaktivierungsmechanismen im Besonderen reduzieren damit das Risiko von Blindgängern erheblich. Bislang fehlen jedoch konkrete Zahlen aus Kriegseinsätzen und unabhängige Studien über die Rate von Blindgängern bei Suchzündermunition.

Aufgrund des hohen technischen Standards ist Suchzündermunition jedoch teurer und bleibt vorerst bei weitem nicht für alle Streitkräfte erschwinglich. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Fehlen qualitativer Merkmale der im Übereinkommen ausgeklammerten Munitionstypen die künftige Produktion preiswerterer und minderwertiger Munition mit schlimmstenfalls höherem Risiko an Blindgänger fördert. Bis zum heutigen Stand bestehen jedoch keine Anzeichen für eine derartige Entwicklung.

5.4. Einsatz von Streumunition in künftigen Konflikten

Da die grössten Produzenten und Nutzer von Streumunition (u.a. Brasilien, China, Indien, Israel, Nordkorea, Pakistan, Russland, USA) kurz- und mittelfristig das Übereinkommen nicht unterstützen werden, ist nicht auszuschliessen, dass Streumunition auch in künftigen Konflikten zum Einsatz gelangen wird. Dies gilt insbesondere für Konflikte zwischen konventionellen Streitkräften, aber auch für Konflikte mit hochgerüsteten nichtstaatlichen Akteuren. Dabei ist zu erwarten, dass als Begründung auch künftig auf die beschriebene militärische und wirtschaftliche Effizienz der Munition verwiesen wird.

Darüber hinaus wird von einzelnen Staaten geltend gemacht, dass der Einsatz von Streumunition (wie auch Suchzündermunition) die Sicherheit der eigenen Soldaten erhöhe, da Ziele mit geringerem materiellem und personellem Aufwand bekämpft werden könnten.

5.5. Stigmatisierende Wirkung

Das umfassende Verbot von Personenminen in der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre führte zu einer umfassenden Stigmatisierung derselben: Weit über den Kreis der Vertragsstaaten hinaus wurde Streitkräften die Legitimation für den Einsatz von Antipersonenminen entzogen. Es kann von einer Ächtung gesprochen werden, die den Einsatz von Antipersonenminen mit einem politischen Preis bzw. Schaden auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Kreisen verknüpft hat.

Vor diesem Hintergrund wird auch mit dem Verbot der Streumunition eine stigmatisierende Wirkung und eigentliche Ächtung angestrebt: Ähnlich zum Einsatz von Antipersonenminen soll auch der Einsatz von Streumunition einen politischen Schaden nach sich ziehen. Dieser Effekt dürfte bereits Wirkung zeigen, wie der Konflikt zwischen Georgien und Russland im August 2008 zu belegen scheint: Beiden Konfliktparteien beschuldigten sich gegenseitig, Streumunition eingesetzt zu haben bzw. dementierten deren Einsatz umgehend.

Wie die Erfahrungen mit dem Antipersonenminenverbot jedoch auch zeigen, wird die stigmatisierende Wirkung alleine den Einsatz verbotener Waffen nicht gänzlich unterbinden können. Noch heute werden Antipersonenminen von staatlichen und insbesondere auch nichtstaatlichen Akteuren eingesetzt.16 Es ist daher davon auszugehen, dass auch die

16 Siehe dazu auch International Campaign to Ban Landmines (ICBL): Landmine Monitor Report 2008. Toward a mine-free world, Ottawa: Mines Action Canada, 2008. 20/41