Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/109: Teilrevision der Verordnung zum Forschungsgesetz (neu: Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, V-FIFG) · 16 Seiten

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Art. 10u (neu) Förderung des Wissens- und Technologietransfers zwischen den Forschungsinstitutionen und der Wirtschaft

Von BS und BL wird gefordert, dass die KTI ihre Unterstützung mit den Aktivitäten anderer Akteure, insbesondere der Kantone koordiniert.

SWISSMEM und ZH machen geltend, dass die Netzwerke im Vergleich zu der Förderung eigentlicher Projekte nur subsidiär unterstützt werden sollen.

SWISSMEM macht zudem geltend, dass es sich bei der Unterstützung um eine Anschubfinanzierung handeln soll.

ZH, Uni Bern und swiTT fordern, dass der Artikel nicht nur Netzwerke, sondern auch andere Organisationen einschliesst, die dem WTT nützen.

TG und VD bemängeln die Einschränkung auf Netzwerke. Ähnlich äussert sich die SECA.

Abs. 1:

Die KFH und ZH fordern auch die Berücksichtigung des Bereichs Gesellschaft, ZH zudem auch des Bereichs Kultur.

Abs. 2:

ZH, VD, Uni Bern und swiTT fordern, dass noch weitere Massnahmen aufgeführt werden sollen, insbesondere im Bereich Aus- und Weiterbildung, Entwicklung von „Best Practices“ etc. ZH und cohep verlangen zudem die Ergänzung mit gesellschaftlichem und kulturellem Nutzen.

Bst. b:

VS fordert der Berücksichtigung von weitern Organisationen.

Bst. c:

swiTT macht geltend, dass die Massnahme, wonach die Angehörigen der Netzwerke, welche in vielen Fällen von Forschungsinstitutionen angestellt sind, einseitig die Unternehmen bei der Ausarbeitung von Vereinbarungen auch gegen die Interessen ihres Arbeitgebers unterstützen sollen, nicht akzeptabel ist. Zudem verfügen die Netzwerke nicht über die notwendigen fachlichen Kompetenzen.

Nach der KFH sollen auch die Hochschulen diese Dienstleistung beanspruchen können.

Der ETH-Rat fordert die Streichung, da die Netzwerke in die Vertragsverhandlungsautonomie der jeweiligen Hochschulpartner ungebührlich eingreifen würden. Zudem stehen die Hochschulpartner immer auch in einem Konkurrenzverhältnis zueinander.

VD fordert die Streichung der Bestimmung, da die Massnahme kontraproduktiv sein könnte.

GE und VS beantragen eine Ergänzung, wonach auch die Forschungsstätten aufzuführen sind.

Art. 10v (neu) Wissenschaftsbasiertes Unternehmertum

Nach economiesuisse wäre die Sensibilisierung für das Thema Unternehmertum eine Aufgabe der Hochschulen. Solange sie jedoch diese Aufgabe nur ungenügend wahrnehmen, ist zumindest eine professionelle Evaluation der unterstützten Programme zentral.

Die EFHK hinterfragt die Bestimmung. An der Schnittstelle zwischen Hochschulen und Wirtschaft handle es sich dabei in erster Linie um eine Aufgabe der Hochschulen.

Ähnlich äussert sich der SGV.

VS fordert die Präzisierung der Bezeichnung «wissenschaftsbasiert».