Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/109: Teilrevision der Verordnung zum Forschungsgesetz (neu: Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, V-FIFG) · 16 Seiten
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1. Ausgangslage
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat am 17. März 2010 eine Anhörung zum Entwurf einer Teilrevision der Forschungsverordnung (neu V-FIFG) eröffnet und das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT mit der Durchführung beauftragt.
Die Unterlagen zum Anhörungsverfahren wurden den Kantonen, den Forschungsorganen und zahlreichen Organisationen der Arbeitswelt zugestellt. Die Eröffnung der Anhörung wurde auf der Internetseite der Bundesverwaltung bekannt gegeben. Die Anhörung dauerte bis am 31. Mai 2010.
2. Teilnahme am Anhörungsverfahren
Zur Anhörung wurden die Kantone, die Forschungsorgane und zahlreiche Organisationen der Arbeitswelt eingeladen.
Insgesamt gingen 49 Antwortschreiben ein. Von den eingeladenen Stellen haben alle Kantone sowie economiesuisse, SGB, SWISSMEM, SNF, CRUS, SUK, ETH-Rat, KFH, EFHK, FH SCHWEIZ, SWTR, SATW, swiTT, EDK, cohep, SGV, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Arbeitgeberverband geantwortet. Weiter haben das CENTRE PATRONAL, das CSEM, die Uni Bern, FER und SECA eine Stellungnahme eingereicht.
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4 Adressaten verzichteten explizit auf eine eigene Stellungnahme .
Der Ergebnisbericht informiert über alle eingereichten Stellungnahmen und fasst deren Inhalte wer-
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tungsfrei zusammen (Art. 20 Abs. 1 VlV ).
3. Zusammenfassung der Ergebnisse
3.1 Übersicht
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Die Revision wird grundsätzlich begrüsst. Sechs Stellungnahmen sind vorbehaltlos positiv . Die übrigen Stellungnahmen schlagen punktuelle Änderungen vor. Die vorgeschlagenen Regelungen der Teilrevision stossen im Konkreten auf ein unterschiedliches Echo.
6 Anlass zu kritischen Bemerkungen gibt die vorgesehene Regelung betreffend das geistige Eigentum . Weiter wird die Regelung des Overheads bemängelt. Ein Teil der Anhörungsteilnehmenden macht geltend, dass die bis zu ihrer Evaluation vorgesehene Regelung des Overheads eine nicht sachgerechte Ungleichbehandlung der verschiedenen Hochschultypen bzw. ein finanzielles Problem für das
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CSEM darstellt .
3 Kanton AI, EDK, Schweizerischer Städteverband und Schweizerischer Arbeitgeberverband. Die EDK verweist auf die Eingabe der KFH und der cohep. Der Schweizerische Arbeitgeberverband verwies auf die Stellungnahme des economiesuisse.
4 Vernehmlassungsverordnung, SR 172.061.1
5 NW, GL, SH, ZG, JU und SATW
6 BE, ZH, GE, KFH, SZ, VD, VS, SNF, ETH-Rat, CRUS, SUK, swiTT, Uni Bern, CENTRE PATRONAL
7 BE, ZH, FR, BL, NE, OW, GR, SNF, KFH, SUK, Uni Bern, swiTT, CRUS, SWISSMEM, economiesuisse, CSEM