Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/109: Teilrevision der Verordnung zum Forschungsgesetz (neu: Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, V-FIFG) · 16 Seiten
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Die EFHK und economiesuisse machen geltend, dass die Evaluation der Fördertätigkeit der KTI durch die KTI selbst geschehen soll. Im Rahmen des FIFG sei nicht ausgeschlossen, dass die KTI direkt gegenüber dem Bundesrat Bericht erstattet.
Nach CRUS soll die Überprüfung der Leistungserfüllung, nicht aber die Evaluation durch das BBT vorgenommen werden. Diese hat durch eine externe Instanz zu erfolgen.
Der SWTR macht geltend, dass die Evaluation nicht durch das BBT, sondern durch eine unabhängige Institution erfolgen muss. Das Controlling soll die KTI selbst besorgen.
Nach SGV soll die KTI und nicht das BBT die Fördertätigkeit evaluieren.
Abs. 1:
FR fordert die Ergänzung mit dem folgenden Passus: «…im Rahmen der KTI». Damit wird ersichtlich, dass es um die Evaluation im Bereich der KTI-Fördertätigkeit geht.
Der ETH-Rat macht geltend, dass die Evaluation nach dem im Forschungsbereich üblichen Modell durchgeführt werden soll.
Nach GE sollen die zuständigen Stellen nicht nur evaluieren, sondern eine Analyse der Wettbewerbsvorteile gegenüber dem Ausland sowie ein benchmarking der Rahmenbedingungen vornehmen. Zudem soll die Berichterstattung jährlich stattfinden.
Abs. 2:
SWISSMEM macht geltend, dass auf die Kontrollfunktion, die das BBT im Bereich der Evaluation wahrnehmen soll, zu verzichten ist. Die KTI soll gegenüber dem Bundesrat Bericht erstatten.
NE fordert eine Ergänzung, wonach eine Leistungsvereinbarung zwischen dem BBT und der KTI vorzusehen ist.
Nach FER soll «contolling» mit «contrȏle» ersetzt werden.
Abs. 3:
Bst. a:
Der ETH-Rat plädiert für eine Vereinfachung der Berichterstattung und fordert die Streichung dieser Anforderung an den Tätigkeitsbericht der KTI.
Bst. b:
Der ETH-Rat fordert auch bezüglich dieser Anforderung an den Tätigkeitsbericht die Streichung.
ZH fordert die Ergänzung des Textes mit «…und welcher gesellschaftliche und kulturelle Nutzen…»
Art. 10o (neu) KTI-Beiträge für Projekte der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung
Cohep fordert die Berücksichtigung der Bereiche Gesellschaft und Kultur bei der Vergabe der KTI-Beiträge.
Der ETH-Rat findet die Bestimmung zu einengend.
VS fordert die Berücksichtigen des Bereichs „Soziales“.