Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/109: Teilrevision der Verordnung zum Forschungsgesetz (neu: Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, V-FIFG) · 16 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

Abs. 1:

Gemäss dem ETH-Rat sollen nicht nur Programme, sondern auch unterschiedliche Initiativen wie etwa eintägige Veranstaltungen unterstützt werden.

Abs. 2:

Gemäss dem ETH-Rat sind die Voraussetzungen zu eng gefasst. Es soll genügend Spielraum bestehen bleiben, damit die Initiativen wie «KTI-startup» und «venturelab» weitergeführt werden können.

Art. 10w (neu) Gründung und Aufbau wissenschaftsbasierter Unternehmen

Abs. 1:

SECA fordert eine Ergänzung des Einleitungssatzes mit «praxisorientiert».

Bst. b:

Nach SWISSMEM ist die Bestimmung dahingehend anzupassen, dass das Produkt oder der Prozess innovativ ist und Markterfolg verspricht.

Bst. c:

Nach der KFH ist eine Strategie zum immaterialgüterrechtlichen Schutz ein Ergebnis des Coachings und nicht dessen Voraussetzung.

Bst. d:

Nach dem ETH-Rat ist die Bestimmung zu eng.

Bst. e:

Nach dem ETH-Rat ist die Bestimmung zu eng.

Art. 10x (neu) Gesuch um Beiträge für Projekte der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung

Abs. 2:

Bst. a:

VS fordert eine Ergänzung mit dem Bereich Soziales.

Bst. b:

ZH fordert die Ergänzung mit «…gesellschaftlichen und kulturellen….». Ähnliches fordert die cohep.

Art. 10y (neu) Gewährung von Fördermassnahmen, Verwertung der Projektergebnisse, Geheimhaltungspflicht

Abs. 1:

Nach dem ETH-Rat ist «Gesuchsteller» in Mehrzahl zu setzen.

Abs. 2:

ZH, Uni Bern und swiTT machen geltend, dass die Prozesse der auf die Bedürfnisse der Partner zugeschnittenen vertraglichen Abwicklung der Projekte etabliert sind. Das Ziel besteht darin, aus den mit öffentlichen Fördermitteln erarbeiteten Forschungsergebnissen einen möglichst grossen volkswirtschaftlichen (nach ZH zudem gesellschaftlichen und kulturellen) Nutzen zu erzielen. Die vorgesehene