Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/109: Teilrevision der Verordnung zum Forschungsgesetz (neu: Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, V-FIFG) · 16 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

SNF Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung SUK Schweizerische Universitätskonferenz

swiTT Schweizerische Vereinigung der Fachleute für Technologietransfer

SWTR Schweizerischer Wissenschafts- und Technologierat

Sonstige Abkürzungen

FH Fachhochschule

SECO Staatssekretariat für Wirtschaft

SR Systematische Sammlung des Bundesrechts

VlV Vernehmlassungsverordnung vom 17. August 2005, SR 172.061.1

WTT Wissens- und Technologietransfer

Kurzübersicht

Mit der am 25. September 2009 vom Eidgenössischen Parlament verabschiedeten Teilrevision des

1 Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über die Forschung (Forschungsgesetz FG, neu FIFG ) wird durch den Bund eine zeitgemässe Regelung der Innovationsförderung, insbesondere auch der Aufgaben der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) geschaffen. Mit der Teilrevision der For-

2

schungsverordnung (neu V-FIFG ) werden die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zu den neuen Bestimmungen im FIFG ausgearbeitet. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat am 17. März 2010 eine Anhörung zum Entwurf dieser Teilrevision eröffnet. Zur Anhörung wurden die Kantone, Forschungsorgane und zahlreiche Organisationen der Arbeitswelt eingeladen. Die Anhörung dauerte bis Ende Mai 2010. Insgesamt gingen 49 Antwortschreiben ein.

Die Revision wird grundsätzlich begrüsst. Einige Regelungen wurden von den Anhörungsteilnehmenden unterschiedlich aufgenommen. Insbesondere zogen die Bestimmungen betreffend das geistige Eigentum sowie die Regelung des Overheads Kritik von einem Teil der Kantone und der Forschungsorgane auf sich. Die Regelung des Overheads wird auch teilweise von Organisationen der Arbeitswelt kritisiert. Ebenfalls wird von einem Teil der Forschungsorgane und der Organisationen der Arbeitswelt die Kompetenzaufteilung zwischen dem BBT und der KTI sowie die Unabhängigkeit der KTI im Bereich der Ministerialaufgaben hinterfragt. Zudem wird von ihnen auch der Detailierungsgrad der Bestimmungen als zu hoch erachtet.

1 SR 420.1

2 SR 420.11