Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten
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Swiss Retail (B18) verlangt eine nochmalige Überarbeitung des Gesetzes mit einer Analyse der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, der verfassungsmässigen Grundlage sowie der Angemessenheit einzelner Präventionsmassnahmen.
Centre Patronal (WO3) verweist auf zahlreiche wirksame, auch von den Branchen akzeptierte Massnahmen, die in den Kantonen bereits in Kraft seien. Eine bundesweite Regelung sei deshalb weder erwünscht noch notwendig.
Ablehnend äussert sich auch SWK (WO13).
4.2 Allgemeines zur inhaltliche Stossrichtung des Gesetzesentwurfs
Städteverband (D1) und Stadt Zürich (SG5) sowie RADIX (PO2), Blaues Kreuz (PO9), CRI-AD (PO24) und Krebsliga (PO27) begrüssen eine stärkere Berücksichtigung des Jugendschutzes, NAS (PO5), DOJ (PO21), FSKZ (PO22), GREA (PO31), FS (PO33), Ticino Addiction (PO34), KKBS (PO37), Pro Juventute (PO40), Jubla (PO42) anerkennen den Vorschlag von Massnahmen gegen den risikoreichen bzw. exzessiven Alkoholkonsum. Städteverband (D1) und Stadt Zürich (SG5) sowie Sucht Info Schweiz (PO4), NAS (PO5), SUHMS (PO7), SGARM (PO8), ISPMZ (PO11), DOJ (PO21), FSKZ (PO22), Krebsliga (PO27), IOGT
(PO30), GREA (PO31), FS (PO33), Ticino Addiction (PO34), FSP (PO35), VBGF (PO38) und Pro Juventute (PO40) heben die angestrebte Harmonisierung der Präventionsmassnahmen auf nationaler Ebene positiv hervor, erkennen aber zum Teil kaum Fortschritte gegenüber den bereits in vielen Kantonen geltenden Bestimmungen. Ähnlich argumentieren auch der Kanton Tessin (K27) sowie Hausärzte Schweiz (B5), FMH (B20), H+ (B26) und KKBS (PO37).
Nach Auffassung des Blauen Kreuzes (PO9) passt sich der Gesetzesentwurf den aktuellen Realitäten und Herausforderungen an. Ausserdem fördere er die Lesbarkeit und das Verständnis der Materie. Dass der Gesetzesentwurf grundsätzlich in die richtige Richtung weist, finden auch RADIX (PO2) und CRIAD (PO24). Für infodrog (PO3), SAJV (PO19) und VfS (PO41) enthält der Gesetzesentwurf verschiedene wirksame Instrumente. Infodrog (PO3) erwähnt in diesem Zusammenhang insbesondere Bestimmungen, die sich an die Zielgruppe der Jugendlichen richten. Jubla (PO42) sieht sich durch den Gesetzesentwurf in den Bemühungen im Jugendschutz unterstützt. StiftungStillen (PO23) begrüsst die Absicht, schweizweit einheitliche Regulierungsvorschriften und wirkungsvolle Durchsetzungsmassnahmen zu schaffen.
Swiss Olympic (WO2) anerkennt eine Stärkung des Jugendschutzes und begrüsst die Berücksichtigung problematischer Entwicklungen im Umfeld des Sports. SJH (WO1) erachten den Gesetzesentwurf als vollständig. SFV (WO7) beurteilt die vorgeschlagenen Massnahmen grundsätzlich als angemessen und zweckmässig und SIHA (WO17) zeigt sich mit der Stossrichtung des Gesetzes einverstanden.
EKAL (KA1) begrüsst die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Regulierung des gesamten Marktes mit alkoholischen Getränken.
Der Städteverband (D1) weist darauf hin, dass das Problem des exzessiven Alkoholkonsums und dessen Folgen insbesondere die Städte betreffen, die zunehmend mit Begleiterscheinungen wie Lärm, Abfall und Gewalt konfrontiert seien. Gemäss FDP (P3) ist diesen Begleiterscheinungen jedoch auf kantonaler Ebene zu begegnen.
Für SWK (WO13) macht der Ethanolgehalt als Hauptkriterium für die Regelung alkoholischer Getränke aus gesundheitspolitischer Sicht Sinn; nicht ausreichend sei dieses Kriterium jedoch zum Schutz geografischer Angaben und der Lauterkeit im Handel. Hier seien andere Produktspezifikationen ebenfalls zu berücksichtigen.