Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 53 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 32Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: F165-0482
Die bisherige ESV sowie die Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen nach der ESV werden aufgehoben (Art. 32; vgl. für Letztere die Begründung unter dem Abschnitt betreffend die Gebühren oben), während die Änderung bisherigen Rechts in Anhang 5 geregelt wird (Art. 33). In der Regel tritt eine neue Verordnung mindestens drei Wochen nach ihrer Verabschiedung durch den Bundesrat auf den Ersten eines Monats in Kraft (Art. 35).
32/53 267/2006-01825/06/50/03/F165-0482