Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 13 Seiten

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Futtermittelbuch-Verordnung

der Website von ALP Posieux unter «Gesetzliche Grundlagen» der Futtermittelkontrolle abrufbar,

damit die interessierten Kreise über einen einfachen und schnellen Zugang zur gesamten

Gesetzgebung verfügen.

Die Totalrevision der Futtermittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung hat keine

Auswirkungen auf die Kosten und Personalressourcen des Bundes.

1.5.2 Kantone

Die neuen Verordnungen beruhen auf dem geltenden Recht und haben keine Änderungen bezüglich der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Futtermittelkontrolle zur Folge.

1.5.3 Volkswirtschaft

Die Aufhebung der Zulassungspflicht für Ausgangsprodukte verschafft den Futtermittelunternehmen eine neue Dynamik. Eine grössere Transparenz zwischen der europäischen und der schweizerischen Gesetzgebung stärkt die Position der Unternehmen der Branche am europäischen Markt.

1.6 Verhältnis zum internationalen Recht

Das Inkrafttreten der neuen Futtermittel-Verordnungen ist für den 1. Januar 2011 geplant und liegt somit vier Monate nach dem Geltungsbeginn der neuen Verordnung EG/767/2009, welche eine wesentliche Weiterentwicklung des europäischen Rechts darstellt. Mit der Übernahme der neuen europäischen Rechtsvorschriften in die vorliegende Totalrevision integriert die Schweiz rasch die gewichtige Entwicklung der europäischen Gesetzgebung, was den Handel begünstigt.

1.7 Rechtsgrundlage

Die Artikel 27a Absatz 2, 148a Absatz 3, 158 Absatz 2, 160 Absätze 1–5, 161, 164 und 177 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1) sowie Anhang 5 des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81) bilden die Rechtsgrundlage.